Beiträge von a_tetzlaff

    Hallo,

    ich habe ein Schreiben meines Vermieters erhalten, dass er die Miete zum 01.01.2019 anheben möchte. Formal ist alles korrekt.

    Ich werde aber definitiv Mitte des kommenden Jahres ausziehen (Eigenheim befindet sich im Bau). Würdet Ihr es vor dem Hintergrund drauf ankommen lassen oder sollte ich der Erhöhung besser zustimmen? Oder dem Vermieter jetzt schon die Kündigung zum 30.06.2019 schicken?

    Hallo zusammen,

    in unserem Haus waren bislang alle Wohnungen mit einer eigenen Gastherme ausgestattet. Im August wurden wir informiert, dass die Heizung modernisiert und eine Zentralheizung eingebaut werden soll.

    Diese Arbeiten sind am 04. Oktober gestartet und laufen seitdem. Es gibt entsprechenden Lärm und jede Menge Staub, vor allem im Keller sowie im Treppenhaus. In unserer Wohnung wurden zwei Tage lang umfangreiche Arbeiten durchgeführt, um den Anschluss an die neue Zentralheizung zu legen. Dabei hat sich jede Menge Staub gebildet, wir mussten sämtliche Möbel entstauben und die gesamte Wohnung wischen, um sie wieder herzurichten. Flur, Küche und Bad mussten sogar dreimal gewischt werden... Aktuell sind noch einige Restarbeiten notwendig (Verputzen, Austausch von Fließen).

    Ich habe letzte Woche einmal Kontakt zur Hausverwaltung aufgenommen, um zu erfragen, wer sich in dem Fall um die Reinigung (insbesondere von Keller und Treppenhaus) kümmert. Uns wurde zugesagt, dass nach Abschluss aller Arbeiten alles gereinigt wird, auch unsere Wohnung. Diese haben wir aber wie beschrieben bereits gereinigt, da sie wenig wohnlich war und wir ja nicht ewig warten können.

    Meine Frage ist nun, ob in so einem Fall eine Mietkürzung angemessen ist und wie ich vorgehen muss. Die Miete wird zum Monatsanfang immer per Lastschrift eingezogen. Ich würde der Hausverwaltung nun schriftlich mitteilen, dass ich die Miete zunächst unter Vorbehalt bezahlen und mir eine Minderung vorbehalte.

    Gibt es weitere Tipps? An wen kann ich mich wenden für fachlichen Rat ohne gleich einen Anwalt hinzuziehen?

    @ Syker

    Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Ich werde mit der Hausverwaltung für kommende Woche noch einmal einen Termin zur Belegeinsicht abmachen. Dabei ich mir die Belege nochmal genau anschauen und ggf. Fotos machen, wenn mir etwas nicht korrekt erscheint.

    Anschließend werde ich sowohl der Abrechnung für 2014 als auch 2015 schriftlich per Einschreiben widersprechen, dies begründen und um eine Stellungnahme zu den von mir bemängelten Punkten bitten (inkl. Fristsetzung). Dann sollte sich da ja eigentlich mal jemand rühren...

    Wenn dir bei der Abrechnung der eine oder andere Betrag zu hoch erscheint, dann musst du schriftlich den Widerspruch vorbringen und gleichzeitig um Belegeinsicht bitten. Wenn dir diese Belegeinsicht nicht gewährt wird, dann übergibst du die Angelegenheit einem Anwalt für Mietrecht und lässt den für sein Geld arbeiten. Ich würde die Kosten dieses Anwaltes meiner Vermieterin in Rechnung stellen.

    Für die vorherige Abrechnung ist die Belegeinsicht ja bereits gelaufen mit o.g. Auffälligkeiten, die ich gerne erklärt hätte. Allerdings ist eine Erklärung seitens der Hausverwaltung bzw. der Eigentümerin bis heute ausgeblieben.

    Sorry, ich bin neu hier im Forum und kenne es aus anderen Foren, dass nicht wahllos neue Themen eröffnet werden sollen.

    Aber danke für die nette Begrüßung!

    BHShuber
    Natürlich kann der Vermieter nichts dazu. Aber man liest ja die wildesten Geschichten, wann man bei Baulärm das Recht auf eine Kürzung der Miete hat. Letzten Endes wird meine Wohnqualität doch erheblich eingeschränkt...

    Hallo,

    wir haben eine ganz ähnliche Situation. Wir wohnen seit 5 Jahren in unserer Wohnung. Kurz nach unserem Einzug begann ein Nachbar, in seinen Garten auszubauen (komplette Fertigstellung ist bis heute nicht erfolgt). Nun begann derselbe Nachbar Ende letzten Jahres auch noch damit, in seinem Garten ein weiteres Haus zu bauen (im Grunde direkt neben/unter unserem Balkon). Da alles in Eigenregie bzw. mit Hilfe von "Schwarzarbeitern" erfolgt, dauert es so 1. lange und finden 2. die Arbeiten oft abends oder an Samstagen statt. An die gesetzlichen Ruhezeiten hält sich der Nachbar aber.

    Insbesondere bei der Balkonnutzung sind wir stark eingeschränkt, aber auch bei geschlossenen Türen und Fenstern ist der Lärm in der Wohnung zu vernehmen.

    Kann man da was machen oder besteht keine Aussicht auf eine Kürzung der Miete?

    Guten Tag,

    da mich das Thema nun schon seit einiger Zeit beschäftigt und ich nicht so recht vorankomme, wende ich mich nun einmal hier an das Forum.

    In der Nebenkostenabrechnung 2014, die ich Mitte November 2015 erhalten habe, musste ich feststellen, dass sich die Kosten für die Gartenpflege verdreifacht haben und mir für ein kleines Blumenbeet vor dem Haus deutlich zu hoch erscheinen.

    Also habe ich mir bei der Immobiliengesellschaft die Belege angeschaut. Dabei ist mir aufgefallen, dass auf insgesamt zwei Belegen nicht konkret ausgewiesen wird, dass die Arbeiten auch das Haus betreffen, in dem ich wohne. Da die Eigentümerin selbst in der Nachbarschaft wohnt und hier noch weitere Häuser besitzt, könnten die Arbeiten ohne weiteres auch an einem der Häuser oder womöglich im Garten der Eigentümerin durchgeführt worden sein.

    Dies habe ich bei der Immobiliengesellschaft bemängelt und um Klärung gebeten. Die zuständige Sachbearbeiterin wollte sich mit der Eigentümerin in Verbindung setzen und mir anschließend eine Rückmeldung geben. Diese Rückmeldung steht trotz mehrmaliger (!!!) Erinnerung bis heute aus.

    Die Nebenkosten werden per Lastschrift beglichen, der Lastschrift habe ich nicht widersprochen, sondern ganz normal bezahlt. Ich habe der Sachbearbeiterin der Immobiliengesellschaft jedoch mündlich mitgeteilt, dass ich mit der Abrechnung nicht einverstanden bin und um Klärung gebeten. Gilt dies bereits als Widerspruch?

    Innerhalb der Frist von 12 Monaten habe ich nun noch ca. 2 Wochen Zeit zum Widerspruch. Sollte ich dies noch schriftlich tun oder ist der Zug durch meine Zahlung ohnehin abgefahren?

    Weiterhin habe ich nun die Abrechnung für das Jahr 2015 erhalten. Die Kosten für die Gartenpflege sind ähnlich hoch und aus meiner Sicht völlig ungerechtfertigt, da nichts gemacht wurde und ich teilweise Unkraut sogar selbst auf dem Gehweg zum Haus beseitigt habe.

    Wie gehe ich nun am besten weiter vor? Sollte ich nochmal einen Gesprächstermin mit der Hausverwaltung vereinbaren, mir die Belege für 2015 anschauen und meinen Unmut kundtun?

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