Beiträge von Nines

    Da liegt also der Mops begraben.

    Die Mietsache wird ja nicht unbewohnbar wegen der fehlenden Wohnungsgeberbestätigung.

    Nein, so würde ich das nicht nennen. Ich wohne eig. gerne hier. Die Miete ist für Berlin extrem günstig, für Zimmer in der Größe würde ich überall mindestens das doppelte zahlen. Ich habe auch keine Probleme mit meiner Mitbewohnerin - bis auf das oben geschilderte.
    Ein Umzug wäre in meinen Augen nur das schnellste Verfahren um dieses Problem zu lösen, da von ihrer Seite nichts kommt.
    Wie ich bereits schrieb, hängt da auch etwas mehr dran, als nur die Ummeldebescheinigung in meinen Ordner zu heften. Ich muss mich auch an Fristen halten, mich um meine Existenzgrundlage kümmern.

    Wenn ich dem EMA mitteile, dass sie sich nicht darum kümmert, bekomme ich meine Ummeldung aber auch nicht direkt durch, oder?

    Grüße
    Nines

    Guten Tag,

    Ich bin im Juli 2016 in eine Wohngemeinschaft gezogen und habe einen Untermietvertrag mit der Hauptmieterin abgeschlossen. Nun versuche ich mich schon seit Juli umzumelden, habe der Hauptmieterin, mit der ich zusammen wohne, die Mietbescheinigung übergeben und sie darum gebeten diese auszufüllen. Sie bejahte es zwar, tat es aber nicht. Mittlerweile sind schon 2 Termine zum ummelden verstrichen, der 3. ist in ca. 3 Wochen dran.

    Da ich mit ihr zusammenlebe spreche ich sie Regelmäßig darauf an. Sie kommt jedesmal mit einer neuen Ausrede.
    Erst will sie es mit der Hausverwaltung besprechen, dann kann sie den Zettel nicht ausfüllen weil sie nicht möchte, dass ihr Name da bei den Ämtern auftaucht, bei nächsten mal heißt es, der Vermieter würde die Miete um 50% erhöhen wenn ich mich anmelde, ect. (Die Personenzahl in der Wohnung hat sich nicht erhöht, sie hatte vor mir schon Mitbewohner und die Wohnung ist von der Größe auch für 2 Personen mehr als geeignet.)

    Da sie nach meinem Einzug angefangen hat zu studieren, vermute ich, sie würde weniger Bafög bekommen wenn sie mich anmeldet und versucht es deshalb hinauszuzögern bzw. zu vermeiden. Ich brauche jedoch dringend diese Ummeldung, da ich berufsbedingt meinen Führerschein machen muss. Ich bin quasi schon seit Wochen bereit für die theoretische und praktische Fahrprüfung, kann sie aber nicht absolvieren, da ich ohne Ummeldung keinen Führerscheinantrag stellen kann. Ich habe einen Vertrag mit meinem Arbeitgeber, bis wann ich den Führerschein erworben haben soll und wenn ich diese Fristen nicht einhalte, könnte mir im schlimmsten Fall die Kündigung drohen. (Ich arbeite bei einem mobilen Pflegedienst.)

    Ich könnte natürlich beim Einwohnermeldeamt bescheid geben, dass meine Vermieterin sich weigert diese Bescheinigung auszufüllen. Das drohende Bußgeld scheint sie aber nicht wirklich abzuschrecken und da ich mit ihr zusammenlebe würde es wohl dann zu Spannungen kommen.

    Wäre eine außerordentliche Kündigung des Untermietverhältnisses in diesem Fall angemessen bzw. rechtens?
    Gibt es vllt noch andere Möglichkeiten wie ich zu dieser Bescheinigung kommen kann und das ganze streitfrei zu regeln?


    MfG Nines

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