Beiträge von DieWeisheit

    DieWeisheit:

    "Jetzt gibt es zwei unterschiedliche Meinungen."
    - wobei die Meinung von Anitari korrekt ist, da (hatte nochmals nachgelesen) das erste MEH wegen der fehlenden Begründung unwirksam war.

    "Hätte ich der ersten Erhöhung direkt zugesagt, wäre dies aber gültig geworden und somit eine erneute Erhöhung frühestens nach 15 Monaten möglich, oder?"
    - Hätte hätte..., magst recht haben.

    "Also ist man ggf schlauer beraten man willigt bei kleineren Erhöhungen direkt ein ohne zu prüfen?"
    - Willste für die Zukunft lernen? Jedenfalls hat der Anwalt (wirtschaftlich für sich) "richtig" gehandelt...:o Shit happens.:o

    Nein. Nicht für die Zukunft sondern als evtl Entscheidungshilfe für andere Leser.
    Mir persönlich tut das nicht sehr weh. Bin nur etwas verwundert 😉 Danke euch allen.

    Das erste Mieterhöhungsverlangen unwirksam.

    Der Vermieter hat dies bemerkt, sich fachlich beraten und nun ein korrektes, wirksames Erhöhungsverlangen zukommen lassen.

    Die Bedenkfrist beginnt jetzt von vorn und die erhöhte Mieter wäre, bei Zugang des Erhöhungsverlangens im Oktober, ab Januar zu zahlen.

    Auch wenn das Erhöhungsverlangen von einem Anwalt verfasst wurde, lasst es trotzdem prüfen.

    Vielen Dank, Anitari.
    Jetzt gibt es zwei unterschiedliche Meinungen.

    Hätte ich der ersten Erhöhung direkt zugesagt, wäre dies aber gültig geworden und somit eine erneute Erhöhung frühestens nach 15 Monaten möglich, oder?
    Also ist man ggf schlauer beraten man willigt bei kleineren Erhöhungen direkt ein ohne zu prüfen?

    Danke und Gruß

    Hallo Kathy und Andre,

    nein, die Aktion des Anwalts (Vollmacht lag bei?) halte ich für nicht korrekt. Nach der letzten MEH (vom VM) habt Ihr frühestens 15 Monate Zeit bis zur nächsten MEH (vom RA). Der Anwalt war also seiner Zeit weit voraus.

    Hallo Berny,

    lieben Dank für die rasche Antwort.
    Die Frage ist, gilt die ursprüngliche Erhöhung ab dem Zeitpunkt der Zustellung oder dem Zeitpunkt unserer Zustimmung oder ab der ersten Zahling?
    Kann er tatsächlich nicht mehr die Mieterhöhung korrigieren nachdem er zugestellt hat?

    Grüße

    A&K

    Hallo zusammen,
    wir bewohnen eine Wohnung zur Miete und haben eine Mieterhöhung von 10 Prozent erhalten. Das Schreiben war rechtlich nicht sauber, z.B. fehlte die Begründung. Da der Vermieter schon älter und immer fair ist, haben wir daraus kein Problem gemacht und lediglich die Bedenkzeit von zwei Monaten zum Monatsende für uns in Anspruch genommen. Wir haben mit dem Gedanken gespieltt evtl ins Eigenheim zu ziehen. Nun gut, heute mitten in der Bedenkzeit bekommen wir plötzlich Post vom Anwalt. Der schreibt diesmal formell korrekt, die Miete würde um 20 Prozent erhöht. Unser Vermieter meint auf Nachfrage man hätte ihn beraten und deswegen wäre er nochmal zum Anwalt. Ist das juristisch sauber? 😀
    Danke und Grüße

    Kathy und Andre

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