Beiträge von Jack

    Nun, dann bleibt mir nur, die Wohnung besenrein zu übergeben, den Kostenvoranschlag abzuwarten und diesen gegebenenfalls nicht zu bezahlen, woraufhin der Vermieter höchstwahrscheinlich die Kaution einbehalten wird, woraufhin ich dann zum Anwalt gehen kann.. ?

    Vielen Dank für die Info zu meinem Mietvertrag und auch für den Hinweis, dass solche Kostenvoranschläge schon lange für ungültig erklärt worden sind. Ich kann nun zumindest "etwas" beruhigter schlafen.

    Liebe Forumsmitglieder,

    mein Vermieter möchte nach meinem Umzug neue Leitungen/ Steckdosen verlegen und sagt, dass es keinen Sinn machen würde, wenn ich selbst bei Auszug renoviere. Er will mir eine Fachfirma schicken, die einen Kostenvoranschlag zu den Renovierungskosten macht, und davon soll ich 80 Prozent bezahlen.

    In meinem Mietvertrag steht das mit dem Kostenvoranschlag und den 80 Prozent, aber auch, dass ich die Möglichkeit haben muss, selbst zu renovieren. Es geht mir nicht darum, dass ich unbedingt selbst renovieren will, ich habe nur Angst vor einem Kostenberg. Daher meine Fragen: darf der Vermieter erst Leitungen verlegen und dann irgendwann auf meine Kosten renovieren? Welche Posten dürfen in dem Kostenvoranschlag auftauchen? Streichen, oder auch tapezieren, Laminat erneuern o.ä.? Was mache ich, wenn ich mit dem Kostenvoranschlag nicht einverstanden bin? Einfach selbst renovieren? Dann wird der Vermieter vermutlich einfach die Kaution einbehalten, oder?

    Für Tipps wäre ich dankbar.
    Jack

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