Beiträge von stachelbeere

    Hallo,
    Nach bisheriger Rechtsprechung musste der Mieter 10% Abweichung von der im Mietvertrag angegebenen Wohnungsgröße akzeptieren. Nach neuer Rechtsprechung muss bei einer Mieterhöhung die tatsächliche Wohnungsgröße für die Berechnung zugrunde gelegt werden. Was heißt das nun konkret??? Meine Wohnung ist zwei qm kleiner als im Mietvertrag festgeschrieben. Muss bei einer Mieterhöhung nun nicht die Gesamtmiete neu auf die tatsächliche qm-Zahl berechnet werden? Oder zahle ich weiterhin für 68 qm (zwei qm zu viel), bekomme aber nur die Mieterhöhung für 66? Das ist zumindest die Meinung meines Vermieters. Wenn das die neue Rechtsprechung aussagt, ist sie ein Ohrfeige für jeden Mieter.

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