Örtlichkeit: Wohnung im 2. OG einer 5 Stöckigen Wohnanlage mit etwa 5 Wohnungen pro Etage
Problem: im Badezimmer (ohne Fenster) jedoch mit zentralem Abluftschacht (Lüfter nur auf Dach) sind bereits nach einem Jahr die Fließenfugen vergilbt und gräulich verfärbt (noch kein Schimmelbefall). Nach dem duschen war auch die Luftfeuchte nicht durch lüften ausreichend aus dem Bad zu bekommen. Der Mieter informierte die Vermieter danach dass die Abluft nicht ausreichend ist. Der Vermieter veranlasste jedoch keine Reperatur oder Begutachtung. Nach einem weiteren Jahr wird die Wohnung nun gekündigt, die vergilbten Fugen wurden soweit möglich mit Fugenauffrischer vom Mieter wieder aufgewertet, der Vermieter verlangt nun Schadensersatz da er den Zustand des etwa 20 - 30 Jahre alten Bads so nicht akzeptiert.
Frage: wer ist hier in der Pflicht?