Beiträge von alousch94

    Auffordern muß man den Vermieter schon noch die überfällige Abrechnung zu erstellen. Erst wenn er dem nicht nachkommt kann man die Vorauszahlungen zurückfordern.

    Ja so mein ich das ja. Abgerechnet in diesem Sinne hat er ja, das weiß ich. Nur uns keine Abrechnung zukommen lassen, das hat er nicht.

    Zweimal richtig, stimme zu.
    Bei Punkt drei ist es m.W. noch "schöner", denn da das Mietverhältnis zuende ist, kann der Ex-Mieter sogar sämtliche BK-Zahlungen im besagten Zeitraum zurückfordern:p

    Aber ist das nicht nur so wenn der Vermieter sich weigert abzurechnen? Mal angenommen ich fordere ihn gleich auf die Nebenkostenvorauszahlungen für die gesamte Periode zurückzuzahlen. Nun schickt er mir aber die Abrechnung zu, dann hätte ich ja nur den Anspruch auf das evtl. Guthaben oder?

    Hallo,

    wir sind zum 30.11.2015 aus einer Wohnung ausgezogen. Die Abrechnungsperiode der Nebenkosten für dieses Objekt geht vom 01.09. bis zum 31.08. des Folgejahres.

    Laut Übergabeprotokoll vom 30.11.2015 befand sich die Nebenkostenabrechnung vom 01.09.2014 bis zum 31.08.2015 in Vorbereitung. Eine Abrechnung haben wir allerdings bis heute noch nicht erhalten. Wir wir aber von anderen Mietern aus dem Haus erfahren haben, haben diese Ihre Abrechnung allerdings Anfang August 2016 erhalten. Da unser Verhältnis zu dem Vermieter nicht das beste war, vermuten wir also das wir eine Erstattung zu erhalten haben und der Vermieter uns deshalb keine Abrechnung zusendet.

    Nun meine Frage: Da uns als Mieter die Nebenkostenabrechnung spätestens ein Jahr nach dem Ende der Abrechnungsperiode (in diesem Fall also 31.08.2016) vorliegen muss, hat der Vermieter nun keinen Anspruch mehr auf eine evtl. Nebenkostennachzahlung oder?

    Würdet Ihr uns nun also raten, den Vermieter zu kontaktieren und ihn um Übersendung der Nebenkostenabrechnung bitten? Falls doch eine Nachzahlung auf uns zukommen würde, so hätte er keinen Anspruch mehr darauf, da dies verjährt ist, richtig?

    Und falls wir eine Erstattung zu bekommen hätten - haben wir auch nach einem Jahr einen Anspruch darauf, dass er uns das Guthaben auszahlt?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!