Beiträge von anadi

    Hallo Berny,

    Wieso soll der Bürge nicht auch Mieter (oder umgekehrt) sein? Als (Mit-)mieter bürgt er doch automatisch gesamtschuldnerisch für die Zahlungsverpflichtungen aus dem MV.

    Aus meiner Sicht aus einem einfachen Grund: Der Begriff der Bürgschaft setzt einen Dritten für den stellvertretend gehaftet wird voraus. Man kann sich selber aber schlecht als Dritten definieren. Hierzu Wikipedia:

    Zitat

    Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge (oder Mitunterzeichner, veraltet Kavent) gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des sogenannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen.

    Es gibt sogesehen also aus meiner Sicht einen ganz klaren Unterschied zwischen einem Bürgen und Mitmieter. Der Fehler liegt hier im Detail; der Mitmieter bürgt nicht, er haftet (und zwar nicht stellvertretend) - und dann natürlich wie Sie sagen "gesamtschuldnerisch für die Zahlungsverpflichtungen aus dem MV." Im Falle einer Bürgschaft lässt sich das vertraglich aber ganz anders vereinbaren. Denn selbst innerhalb einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann ein Höchstbetrag der Bürgschaft (i.d.R drei Monatsmieten) vereinbart werden. Für einen Mitmieter und somit auch Hauptmieter entfällt diese Option natürlich vollkommend.

    Zitat

    Ich habe volles Verständnis für das Streben des VM nach finanzieller Sicherheit, muss aber bemängeln, dass unser Fragesteller die zweijährige Mietbindung nicht näher erläutert hat, denn da könnte der VM sich evtl. in's eigene Knie schiessen.

    Ok, jetzt bin ich gespannt. Ich kann Ihnen morgen gerne die Details hierzu nennen. Könnten Sie mir bitte schon vorab erklären, auf was Sie hier konkret anspielen?

    Herzlichen Dank und viele liebe Grüße,
    Luise

    Noch ein kleiner nachtrag @J.R.Ewing: Sie widersprechen sich selber:

    hier das bereits von mir erwähnte Zitat von Ihnen...

    Zitat

    Ich halte auch die Vorgehensweise des Vermieters für nicht rechtsmissbräuchlich [...], denn der "Bürge" ist eben Mieter.


    ...und dann scheinen Sie sich umzuentscheiden:

    Zitat

    Und der Bürge ist dann eben kein Bürge, sondern ein Mieter

    Liebe Grüße,
    Luise

    Hallo J.R.Ewing,

    in der Tat ist das clever. Allerdings wird hier das Konzept der Bürgschaft unterwandert. Ich zitiere aus Ihrem ersten Posting:

    Zitat

    Ich halte auch die Vorgehensweise des Vermieters für nicht rechtsmissbräuchlich [...], denn der "Bürge" ist eben Mieter.

    Im formellen Sinn kann aber von keinem Bürge mehr die Rede sein (entweder man ist Bürge oder man ist Mieter - und das "oder" in diesem Fall ist als ausschließendes "oder" zu verstehen); es kommt so ein Szenario zustande, in welchem eine Drei-Zimmer Wohnung mit unter 80m² vertraglich von sechs Personen bewohnt werden würde. Natürlich ist das ganz im Sinne des Vermieters, eine maximalere Absicherung kann er nicht bekommen. Aber über die Verhältnismäßigkeit brauchen wir wohl nicht mehr zu reden - und ob ein derartiges Unterlaufen des Bürgschaftskonzepts rechtswidirig ist, müsste meiner Meinung nach geprüft werden.

    Ich würde mich freuen, wenn dazu jemand etwas konkretes sagen könnte.

    Liebe Grüße,
    Luise

    Hallo liebes Forum,

    Zusammen mit einer Freundin bin ich im Moment auf der Suche nach eine Dreizimmer-Wohnung. Unser Plan ist eine WG-Neugründung und für diesen Zweck möchten wir das dritte Zimmer an eine weitere Person vergeben (diese Person existiert im Moment noch nicht, wird aber wohl ab nächster Woche feststehen). Nun haben wir einen Mietvertrag für eine wunderschöne Wohnung (allerdings mit einer Mietbindung von zwei Jahren) unterschrieben und unserem Plan steht nun eigentlich nur noch eine - meiner Meinung nach - gröbere Spitzfindigkeit seitens der Vermieter im Weg. Ich möchte kurz das ganze Szenario schildern damit ihr hier einen kleinen Überblick habt.

    Aufgrund unserer finanziellen Situation (Studenten) war von Anfang an klar, dass der Vermieter von uns Bürgschaften einfordern wird. Im Verlauf unserer Gespräche mit der für uns zuständigen Maklerin war auch stets die Rede von einer Bürgschaft. Sowohl mündlich als im Mail-Verkehr war der Begriff des "Bürgen" omnipräsent. So mussten wir die Bürgen eine Selbstauskunft + Schufaauskunft ausfüllen lassen, dann die Lohnnachweise der Bürgen sowie deren Personalausweiskopien liefern. So weit ich das recherchieren konnte, ist das wohl bis hierher auch gängige Praxis. Als wir dann aber letztens zum vereinbarten Termin zur Vertragsunterzeichnung erschienen, wurde uns eine neue - bisher uns unbekannte - Version eröffnet. Und zwar möchte der Vermieter, dass der "Bürge" als Mitmieter mit allen Rechten und Pflichten mit in den Vertrag aufgenommen wird. Dies wird separat des Mietvertrags mit einem Zusatzblatt geklärt. Wir haben dann den Mietvertrag selbst unterschrieben und uns wurde zugesichert, dass wir in den nächsten Tagen diese Zusatzvereinbarung per Mail geschickt bekommen, dies von unseren "Bürgen" auszufüllen hätten und wir diese dann zurück an die Maklerin schicken sollten.

    Wenn ich nun alles richtige verstehe, dann geht es dem Vermieter hier um eine Rosinenpickerei folgender Ausprägung: Wenn unsere "Bürgen" als Mitmieter im Vertrag stehen, dann sind sie uns als Hauptmieter gleichgestellt, sind per Definition gar keine Bürgen mehr, sondern haften genau so wie wir in vollem Umfang für jeden und für den gesamten Zeitraum (siehe oben, die Mietbindung beträgt zwei Jahre). Zusätzlich hat der Vermieter in diesem Falle aber auch noch das Recht, eine Kaution von drei Monatskaltmieten einzustreichen. Im Falle einer selbstschuldnerischen Bürgschaft mit Zusatzbemerkung würde dies alles anders aussehen; und zwar könnten wir dann festlegen, dass der Bürge für höchstens drei Monatskaltmieten haftbar ist. Die Kaution fällt in diesem Falle dann sowieso weg - ist rechtlich ja gar nicht möglich.

    Ich habe mich dann ein bisschen weiter informiert: Im Regelfall kommt die Ausfallbürgschaft zur Sicherung der Vermieterinteressen zum Einsatz, welche voraussetzt, dass der Vermieter im Falle eines Mietausfalls zunächst versucht, das Geld von den Hauptmietern einzutreiben und erst bei Erfolglosigkeit an den Bürgen herantreten kann. In manchen speziellen Fällen kommt dann die selbstschuldnerische Bürgschaft zum Einsatz, welche dem Vermieter dahingehend weitere Zugeständnisse macht, in dem er sofort an den Bürgen herantreten kann. Anscheinend reichen unserem Vermieter aber beide Versionen nicht aus und er versucht das Konzept einer Bürgschaft durch die Mitmieterschaft der Bürgen zu unterwandern. Denn schließlich handelt es sich dann nicht mehr um einen Bürgen, sondern um einen solventen Hauptmieter der in vollem Umfang haftbar gemacht werden kann. Und natürlich kann in diesem Fall auch zusätzlich noch eine Kaution über der Monatskaltmieten gefordert werden.

    Das beste aus zwei Welten sozusagen.

    Nun frage ich mich, ob das überhaupt rechtens ist? Gerne hätte ich von euch eine Aufklärung darüber, welches Spiel hier mit uns gespielt wird. Mir kommt der ganze Vertrag unter diesen Konditionen schon fast als wahnwitzig vor.

    Wie seht ihr das? Ich bitte um Aufklärung.

    Liebe Grüße und ein großes Danke für jede Antwort,
    Luise

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