Beiträge von Irgendwieanders

    Die Frage ist halt ob der VM ohne Grund "nein" sagen darf ...

    VG Syker

    Genau darauf läuft es jetzt hinaus.
    Sollten wir ohne seine Zustimmung die Katze holen oder klagen? Wie ich es aus anderen Foren mitbekommen habe, wird meistens für den Mieter gestimmt, wenn er die Katze bereits hat. Klagt jedoch der Mieter sein Haltungsrecht ein, ist die Chance zu verlieren wesentlich höher...

    Danke für die Antworten :)

    Wir haben heute noch einmal nachgefragt. Er sagte eine ausdrückliche Genehmigung würden wir nicht bekommen, wenn wir aber meinen würden, wir seien im Recht, sollen wir uns eine holen.
    Zudem wäre es sein Eigentum und er müsse sich nicht erklären, wieso er keine Katzen erlaubt.
    Auf Nachfrage, was er denn tun würde, würden wir uns eine Katze holen, antwortete er, dass er es noch nicht wisse.

    Da dies wohl keine Erlaubnis ist, wollen wir unser Recht nun einklagen.
    Weiß jemand mit welchen Kosten wir rechnen sollten, wie die Erfolgschancen aussehen und wie lange so etwas dauert?

    Guten Abend,

    mein Freund und ich sind vor ca einer Woche zusammen gezogen und wollten uns eigentlich direkt eine Katze anschaffen. Unsere Wohnung ist ungefähr 54qm groß und im 2. Stock eines Mehrfamilienhauses. Die Katze würde in der Wohnung bleiben, stört also die anderen Mieter nicht. Wir haben bereits ein junges stubenreines Kätzchen in Aussicht. Das Risiko, dass die Katze auf den Boden pinkelt, ist also sehr gering. Zudem bin ich den Großteil des Tages zuhause, da ich in den letzten Zügen meines Studiums bin und kaum in die Uni muss. Und meine Mutter würde die Katze gerne nehmen, wenn wir im Urlaub sind.

    Im Vertrag sind folgende Klauseln zu finden:
    §7/2 "Tierhaltung in den Mieträumen ist ohne Einwilligung des Vermieters nicht gestattet. Dies gilt nicht für Kleintiere im Rahmen des vertragsmäßigen Gebrauches."
    und im Zusatzvertrag zum Mietvertrag:
    "Die Tierhaltung gem. §7/2 ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Vermieter gestattet."


    Wir haben den Vermieter bereits um Erlaubnis gebeten, er war aber sehr uneinsichtig und nicht wirklich gesprächsbereit. Sein einziges Argument lautete: "Wenn ich Ihnen eine Wohnungskatze erlaube, müsste ich dies den anderen Mietern ebenfalls erlauben." Dies handhabe er schon immer so. Aber gilt das als triftiger Grund gegen die Haltung?

    Wir beide haben schon immer in Haushalten mit Katzen gelebt und sehen kein Problem in der Katzenhaltung.
    Wir möchten ihn noch einmal um Erlaubnis bitten, aber wie könnten wir ihn am besten überzeugen? Wer ist im Recht?

    Vielen Dank bereits im Voraus für eure Antworten!

    Liebe Grüße

    Linda

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