Beiträge von svopsi

    Liebe Forengemeinde,

    ich hoffe, hier jemanden zu finden, der mir dringend ein paar Fragen beantworten kann.

    Die Ausgangslage ist folgende:
    Im September '14 wurde in einer 4er-WG ein Mietverhältnis geschlossen, bestehend aus den vier Hauptmietern A, B, C und D.
    D ist im September '15 aus dem Mietverhältnis ausgeschieden und wurde durch E ersetzt. Hierfür wurde kein neuer Vertrag aufgesetzt, sondern lediglich ein "Änderungsanhang" beigefügt, auf dem alle verbleibenden, der ausscheidende sowie der hinzukommende Hauptmieter vermerkt wurden.
    Also: Neues Mietverhältnis zwischen der Hausverwaltung und den vier Hauptmietern, A, B, C und E.

    Nun hat es sich ergeben, dass die Hauptmieter A, B und C ihr Mietverhältnis kündigen wollen. E bleibt als Hauptmieter bestehen. Zwei Nachmieter möchten als neue Hauptmieter in den Vertrag mit aufgenommen werden.
    Die gewünschte Konstellation beträgt also: E, F und G.

    Es wurde ein Antrag an die Hausverwaltung gestellt, in dem der Kündigung von A, B und C durch E zugestimmt und die neuen möglichen Nachmieter vorgeschlagen wurden.
    Die Hausverwaltung zeigt sich mit den Nachmietern einverstanden, macht jedoch darauf aufmerksam, dass durch das Ausscheiden der Hauptmieter A, B und C, die im Hauptmietvertrag aufgeführt sind, ein neuer Vertrag aufgesetzt werden muss, der eine saftige Mieterhöhung beinhaltet.
    Alternativ könne der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ganz aufgelöst werden.

    Meine Frage an dieser Stelle: Ist das rechtens?
    Ist E durch den im September geschlossenen "Änderungsvertrag" nicht als vollwertiger Hauptmieter zu betrachten, muss ein neuer Vertrag aufgesetzt werden?
    Hinzu kommt, dass die letzte Mieterhöhung erst im September letzten Jahres stattgefunden hat. Darf der Eigentümer dennoch schon wieder eine Mieterhöhung veranlassen?

    Ich bin ratlos und hoffe inständig, dass mir hier jemand weiterhelfen kann!

    Verzweifelte Grüße,
    einer von A, B, C und E.

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