>Vielen Dank für die weiteren zahlreichen Antworten!
Eine "Leihgebühr" von 49 Euro/Monat (600 Euro/Jahr) ist zwar für eine Küche, die 3.500 Euro gekostet gar nicht so hoch. Schließlich ist die reine Amortisation des Preises erst nach 6 Jahren. Viel länger hält so eine Billigküche sicher nicht. Wenn der Vermieter auch noch sämtliche Reparaturen bezahlen soll, halte ich die 600 Euro/Jahr sogar für zu wenig.
Wenn sie denn 3.500€ gekostet hat. Falls es wirklich eine für 1.200 - 1.400 € gewesen sein sollte, hat er sie nach ca. 2 Jahren wieder drin. Eingebaut hat er sie wohl selber (so sieht sie zumindest auch aus [Laienarbeit, aber in Ordnung, funktionstüchtig]). Und sollte die "Leihklausel" greifen, hofft er ja eigentlich nur darauf, dass wir etwas funktionsuntüchtig machen, so dass wir es ersetzen müssen und ein Neugerät eingebaut wird.
Grundsätzlich denke ich aber, dass man sich vorher überlegen sollte, ob man so einen Vertrag abschließt. Hinterher herum zu jammern, dass man möglicherweise zu viel bezahlt und sich bemüht die eigene Vereinbarung für ungültig zu erklären ist sicher nicht der richtige Weg.
Nunja, wir wussten ja nicht, was für eine Küche rein kommt. Den Mietvertrag haben wir am 10.08.16 zum 15.08 unterschrieben, rein konnten wir zwecks Küche jedoch erst zum 18.08.16.
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So wie ich es jetzt auffasse, sind 3.500 € vielleicht zu viel, 49€ aber noch fair.
Das einzige was mich eben stört ist die "Leihe", wobei hier ja auch gesagt wird, dass es als normale Miete gesehen werden sollte.
Im Falle eines Falles (Reparatur wegen Funktionsuntüchtigkeit) werde ich dann einen Anwalt hinzuziehen müssen.
Von meiner Seite aus ist das Thema dann soweit geklärt, nochmals vielen Dank für eure Hilfe!