bin mir nicht sicher ob der 31.12. gilt? Wegen 50-120 euro die ganze Show......? ich bin aus dem Alter raus.![]()
Beiträge von Claudi88
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Herzlichen Glückwunsch! Ab 77 ist dir sicher auch der aufrechte Gang und die Beherrschung des Schließmuskels möglich.

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Wir wollen die Wohnung. Aber wir wollen sie zu vernünftigen Konditionen.
Ja, der Vertrag wurde unterschrieben. Aber natürlich ist er bisher wertlos, weil das Herzstück,... Liebe Grüße,
Luisewie gesagt der Bürge darf einziehen, dass sollte man nutzen!
Ansonsten könntest Du drauf spekulieren, dass die Klausel uU. ungültig ist. Da Du die Wohnung willst, musst Du vernünftig abwägen.
Aber lese #1: ich finde die Art des Nachlegens auch recht unseriös, und bedenke Du hängst da 2 Jahre drin!
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Deine Selbstkritik wird vom Forenkomitee akzeptiert. :eek:
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das einzige was nicht korrekt war, dass es nachgelegt wurde.... ansonsten fällt mit kein § ein der das verbietet, es herrscht Vertragsfreiheit.
Ich würde niemals einziehen, wenn es schon vorab Palaver gibt

Ps: verstehe nicht ganz, der Vertrag wurde bereits unterschrieben?
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Hallo liebe Forummitglieder...
Ich püfe gerade meine Nebenkostenabrechnung und habe bei der Heizkostenabrechnung einen Verbrauch für Grundwärme nach VDI 2077 mit drauf stehen, der ganze 73% der berechneten Einheiten ausmacht!? Nach ein wenig googlen, hab ich rausgefunden das aufgrund meines geringen Verbrauchs einfach angenommen wird, das ich über den Winter von der Abwärme der Rohre profitiert habe??? Ich war im letzten Jahr, aufgrund meiner Montagetätigkeit nur aller 2-4Wochen mal übers Wochenende zu Hause, ...Das ist denkbar denn oft werden die NK per qm verteilt (d.h. du stehst schlechter dabei als Familien), größerenteils. So gesehen.. aber das mit der Abwärme halte ich doch etwas abstrakt. Bleibt nur ein CheckUp Gespräch, oder Umzug....
m.M.

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witzigerweise dürfte der Bürge dann auch die Mietsache benutzen

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Ich glaube, das ist der mit 0 multiplizierte IQ.

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Hallo liebes Forum,
... dies von unseren "Bürgen" auszufüllen hätten und wir diese dann zurück an die Maklerin schicken sollten.Wenn ich nun alles richtige verstehe, dann geht es dem Vermieter hier um eine Rosinenpickerei folgender Ausprägung: Wenn unsere "Bürgen" als Mitmieter im Vertrag stehen, dann sind sie uns als Hauptmieter gleichgestellt, sind per Definition gar keine Bürgen mehr, sondern haften genau so wie wir in vollem Umfang für jeden und für den gesamten Zeitraum (siehe oben, die Mietbindung beträgt zwei Jahre). Zusätzlich hat der Vermieter in diesem Falle aber auch noch das Recht, eine Kaution von drei Monatskaltmieten einzustreichen. Im Falle einer selbstschuldnerischen Bürgschaft mit Zusatzbemerkung würde dies alles anders aussehen; und zwar könnten wir dann festlegen, dass der Bürge für höchstens drei Monatskaltmieten haftbar ist. Die Kaution fällt in diesem Falle dann sowieso weg - ist rechtlich ja gar nicht möglich. ... Das beste aus zwei Welten sozusagen. Liebe Grüße und ein großes Danke für jede Antwort,Luise
ja der VM will sozusagen alle per sofort in der Haftung haben. Kann sozusagen direkt den Bürgen schnappen, statt über den Umweg Miet/-erausfall.;)
m.M.
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lila Blaubär
Du merkst es höchstwahrscheinlich nicht, wie du im Forum rüberkommst. Vielleicht liest du dir deine verschiedenen Beiträge
in aller Ruhe nochmal alle durch. -
Deine Selbstkritik wurde zur Kenntnis genommen.
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Deiner Beschwerde wurde nicht stattgegeben. Du solltest Dich, bevor Du hier evtl. Falsches bzw. Irreführendes postest, besser informieren.
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danke ... @ mainschwimmer: warum bist du eigentlich so zickig. wenn dich das alles nervt, antworte doch erst gar nicht. versteh gar nicht, was dein Problem ist

hier der Spiegel.
wer lesen kann....

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da sticht mir der 569 2) ins Auge

4) Grund angeben
und das kannst ihr auch direkt sagen.....

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Und du könntest den Eingangspost richtig lesen, ....und ständige Trunkenheit der Vermieterin ist zu 100% kein Grund für eine fristlose Kündigung ...)
und wo steht das???
wenn die besoffen im TH liegt schon.
Lisley, pro Forma die fristgerechte nachlegen.

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du könntest vorab fristgerecht kündigen, und den Auszugstermin etwas verschieben uU.
"Ich kündige verkürzt zum xx , zugleich alternativ frsitgerecht zum yy"

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na da dass man sich wenigstens um paar Tage abspricht, falls möglich.
schlimmstenfalls musste die Differenz zahlen, bzw. sie behält die Kaution......
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Ich würde schon sagen hier liegt eine unzumutbare Situation vor.
--> Anwalt bzw. Risiko eingehen:o
rechne damit dass hier im forum viele Vermieter sich gegen dich stellen

PS: normalerweise kann man ja paar Wochen rausziehen bzw. den Termin
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