Beiträge von Rehfus

    Hallo Rehfus,

    wieviel zeit ist seit dem vergangen?
    also so 2-3 Wochen Bedenkzeit würde ich für normal halten.

    Hast du nur diese einen Zwischenmieter genannt?
    Dann solltest du vielleicht noch nach 2-3 Alternativen suchen,
    wobei ich mir da nicht so viel Hoffnung machen würde...

    Im Prinzip ist das wie oben schon geschrieben dein PP,
    über die Kündigungsmöglichkeiten warst du ja informiert,
    und doppelte Miete zu zahlen ist doch bei jedem Umzug Standard.

    VG Syker

    Hallo Syker,

    ich habe die Vermieterin telefonisch vor den 20. Juli in Kenntnis gesetzt. Am 20. Juli habe ich sie per email nochmal offiziell informiert. Da die Wohnung nach meinem Auszug erstmal saniert wird, gibt es auch keinen direkten Nachmieter. Die Wohnung bleibt für die letzten 2 Monate teilmöbliert und die Zwischenmieterin braucht exakt für diese 2 Monate - September und Oktober - eine Wohnung.

    Eine Zwischenmieterin gibt es schon. Im Vorfeld gab es auch kein eindeutiges "Nein" von Vermieterseite. Mir wurde lediglich geschrieben, dass ich zuerst den Namen der Zwischenmieterin nennen muss, um eine schriftliche Genehmigung zu erhalten. Das habe ich auch umgehend gemacht. Das Resultat war dann, dass die Vermieterin hinter meinen Rücken die künftige Zwischenmieterin angerufen hat und ihr gesagt hat, dass das nicht geht.

    Hallo liebe Mitglieder,


    ich möchte meine Wohnung teilweise - d. h. zwei Zimmer innerhalb einer 3-Zimmerwohnung- für zwei Monate, nämlich den September und Oktober untervermieten. Ich hatte meine Vermieterin am 20.Juli um Erlaubnis zur Zwischenmiete gebeten.
    Der Grund für die zeitweilige Untervermietung ist meine Kündigung. Ich hatte am 20. Juli zum 1. August gekündigt, da es eine dreimonatige Frist gibt, bin ich also noch bis Ende Oktober Hauptmieterin. Die Vermieterin hat sich aber bis heute geweigert, mir eine schriftliche Genehmigung zu erteilen. Im Mietvertrag steht aber, dass die Untervermietung "an Dritte entgeltlich" nur durch eine schriftliche Genehmigung erteilt werden kann.

    Da ich für meine neue Wohnung bereits zahle kann ich es mir finanziell einfach nicht leisten zwei Wohnungen gleichzeitig zu bezahlen.

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