Beiträge von Rayran

    Hallo liebe Community,

    ich habe folgendes Problem.

    Der Vermieter möchte mal wieder mehr Geld. Und zwar beruft er sich bei seiner Mieterhöhung auf eine Modernisierung.
    Die Modernisierung fand 2005-2008 statt. Ich bin jedoch erst 2013 eingezogen. Des Weiteren soll die Mieterhöhung erst ab 2017 wirken.

    Ordnungsgemäß hätte er ja Anspruch 11 Prozent umzulegen, jedoch ist es für mich nicht logisch, dass er die gesamten Kosten auf mich umlegen kann. dann hätte er die Kosten bereits von 2008 - 2013 auf meine Vormieterin umlegen müssen. Wie sieht das bei Altverträgen bzw. bei Mietverträgen aus, die 2009 begonnen haben?

    Meiner Meinung nach widerspricht das sämtlicher Logik.
    Über euren Rat wäre ich sehr dankbar.

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