Hallo, es geht um Problem bei einem Untermietverhältnis.
der Untermieter wohnt mit dem Hauptmieter in einer WG, es wurde ein Untermietvertrag geschlossen. Diese Konstellation besteht nun im zweiten Monat, der Untermieter hat nun bereits das zweite mal zu spät die Miete gezahlt, bzw jetzt für den aktuellen Monat ist noch nichts angekommen. Laut dem Vertrag ist der Mietbetrag bis zum ersten des Monats zu zahlen. "(Die Gesamtmiete ist monatlich im Voraus, spätestens jedoch bis zum ersten Werktag des Monats (Zahlungseingang auf dem Konto des Hauptmieters ist maßgebend) auf folgendes Konto des Hauptmieters einzuzahlen.)" Außerdem hat der Untermieter noch keine vertraglich festgelegte Mietkaution bezahlt.
Im Vertrag sind folgende Dinge zur Kündigung beschlossen:
Hauptmieter: Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Die Frist beträgt somit zwei Wochen. Wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden.
Untermieter: Abweichend hiervon gilt für den Untermieter die Regelung, dass er bis zum dritten Werktag des Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen kann. Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist hier maßgebend.
Eine fristlose Kündigung ist nach gesetzlichen Vorschriften zulässig.
Die Küche und das Bad ist voll möbiliert und werden gemeinsam genutzt, das Zimmer zur Untermiete ist unmöbiliert abgegeben, das Mietverhältnis ist unbefristet. Nun möchte der Hauptmieter dem Untermieter berechtigerweise kündigen. Über die Kündigungsfrist wird nun diskutiert, da im Vertrag ja eine Frist von zwei Wochen aus Sicht des Hauptmieters abgemacht wurde. Der Untermieter behauptet aber, dass die gesetzliche Frist von 3 Monaten einzuhalten ist. Müssen die Parteien sich nun an den geschlossenen Vertrag und deren Vorgaben halten oder an die gesetzlichen Vorgaben?
Danke!