Hallo liebes Mietrecht-Hilfe Forum,
ich habe am 30.7.2016 die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015 von meiner Vermieterin erhalten. So weit, so gut.
Sie schreibt aber in dem selben Brief, dass sie nun entdeckt hat, dass sie die bei der Abrechnug für die Jahre 2013 und 2014 (die ich beide jeweils im darauffolgenden Jahr erhalten habe) vergessen hat, die Nebenkosten der zu der Wohnung gehörenden Tiefgarage zu verrechnen.
Jetzt möchte sie die Abrechnungen für 2013 und 2014 korrigieren, damit würde für mich eine Nachzahlung entstehen.
Meine Frage wäre: darf sie das noch? Ich habe von einer Abrechnungsfrist von 12 Monaten gelesen, das würde bedeuten, dass sie mit den Forderungen für 2013 und 2014 zu spät dran ist. Sie hat allerding innerhalb der Abrechnungsfrist jeweils eine Abrechnung erstellt, sie möchte die nur korrigieren. Greift für die Korrekturen auch die ursprüngliche Frist oder gilt für Korrekturen eine andere Frist?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus!