Hallo,
Ich wohne seit fast einem Jahr zur Untermiete bei einer Person und habe vor 2 Monaten beschlossen auszuziehen. Gemietet wurde ein einzelnes Zimmer und der Untervermieter wohnt auch in dieser Wohnung. Jetzt das Problem: Mein Mietvertrag ist eigentlich befristet, endet also zum 1.09 (anfangs hieß es der Untervermieter wolle sich noch nicht auf etwas längeres festlegen, wäre dann aber unter Umständen bereit mich länger dort wohnen zu lassen). Da der Vertrag also befristet ist, habe ich keine schriftliche Kündigung geschrieben. Jetzt habe ich allerdings herausgefunden, dass so eine Befristung nur mit schriftlich festgelegten Gründen (z.B. Eigenbedarf), gültig ist. Die Bemühungen dieser Person sich einen neuen Untermieter zu suchen sind aber eher gering und sie möchte sich jetzt noch den September über Zeit lassen und ich soll noch weiter die Miete zahlen (obwohl es eig. ausreichend Anfragen gäbe und das über der Frist liegt). Die erste Frage ist also, ob das zulässig ist, da im Vertrag ja doch vom 1.09.15-1.09.16 angegeben ist (nur eben ohne schriftliche Gründe).
Die zweite Frage geht um den Untermietvertrag an sich. Es handelt sich um einen Vordruck (was ja kein Problem ist). Allerdings wurden schon in der ersten Angabe Untermieter und Untervermieter vertauscht. Ich (die Untermieterin) bin also als Untervermieter angegeben und die Person als Untermieter...
Zudem ist es ein Untermietvertrag für Wohnungen und Häuser, aber ich miete ja nur ein Zimmer..
Des weiteren wurden viele weitere Punkte ausgelassen. Z.B. Steht dort: "Dieser Untermietvertrag wird erst wirksam, wenn der Hauptvermieter die Untervermietung an den Untermieter schriftlich genehmigt hat (aufschiebende Bedingung). Der Untervermieter muss dem Untermieter innerhalb von (30) Tagen nach Erteilung des Zustimmung mitteilen und dem Untermieter die schriftliche Zustimmungserklärung vorlegen. Diese wird als Anlage ( nicht ausgefüllt) Bestandteil dieses Untermietvertrags."
So eine schriftliche Genehmigung habe ich aber nie erhalten.
Daher Frage ich mich jetzt, ob dieser Mietvertrag überhaupt gültig ist und was die Konsequenzen für beide Seiten sind.
Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort.
Lg Miriam