Beiträge von desidosh

    Eine Freundin und ich möchten eine Wohnung gemeinsam mieten und waren nun schon kurz davor, den Mietvertrag zu unterschreiben. Dann taucht jedoch am Ende des Mietvertrags unter den zusätzlichen Vereinbarungen folgendes auf:

    "Das Mietverhältnis ist befristet. Es beginnt am 15.09.2016 und endet am 30.09.2017. Wird das Mietverhältnis nicht auf den als Endtermin vorgesehenen Tag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt, so verlängert es sich jeweils um ein Jahr und kann zum 30.09. gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum 30.09.2016. Das heißt, dass die Kündigung bis spätestens 30.06. beim Vermieter eingegangen sein muss."

    Für uns ist es natürlich denkbar ungünstig, dass wir nur einmal im Jahr diesen Vertrag kündigen könnten, vor allem ist das auch einfach schlecht vereinbar mit dem Studium, dessen Ende man nicht unbedingt immer so weit im Voraus vorhersagen kann.

    Unsere Frage dazu ist also einfach ganz simpel, ob so eine Klausel überhaupt zulässig ist. Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe!

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