Beiträge von Ina

    Vielen Dank für Deine schnelle Rückmeldung

    Zitat

    Eine Wohnungsabnahme gehört zu den Verwaltungstätigkeiten, welche mit den Mietzahlungen abgegolten sind. Wie kurzfristig wurde denn der Termin von 16.00 Uhr auf 18.00 Uhr verschoben?

    Sie war um 16:00 Uhr zur Abnahme da, bemängelte noch ein paar Punkte, die bis 18:00 Uhr behoben wurden, dann wurde der Schlüssel bei ihr zu Hause eingeworfen.

    Zitat

    Unsinn! Selbst wenn hier ein Nutzungsausfall berechnet werden könnte, dann vermutlich nur taggenau, d.h. für den 01.04. Das wäre aber nur möglich, wenn Du die Wohnung mehrere Tage zu spät zurückgegeben hast.
    Einen Schadenersatz wegen der "verspäteten" Rückgabe kann sie nur geltend machen, wenn Sie einen Schaden nachweisen kann. Gibt es einen Nachmieter, der deswegen zu spät in die Wohnung gekommen ist?

    Einen Nachmieter gibt es bis jetzt noch nicht.


    Zitat

    Wenn hier ein Schaden entstanden ist, musst Du für diesen natürlich aufkommen.


    Meiner Ansicht nach war dort kein Schaden, aber falls es so wäre, wer wäre dann in der Beweispflicht, daß dieser zuvor nicht da war? Ist man für die Aussenseite der Wohnungstür in einem Mehrfamilienhaus verantwortlich?

    Hallo Zusammen,
    es geht um ein beendetes Mietverhältnis zum 31.3. Die Schlüsselübergabe erfolgte nicht am letzten Miettag, sondern am 1.4. allerdings in Absprache mit der Vermieterin. Sie wollte den Schlüssel jedoch um 16:00 Uhr haben und aufgrund der letzten Renovierungstätigkeiten konnte er erst um 18:00 Uhr übergeben werden.
    Mit der Vermieterin besteht leider kein sehr gutes Verhältnis, so daß sie nun um jeden Cent feilscht.
    Sie weigert sich nun die Mietkaution zurück zu zahlen und begründet dies damit, daß Sie folgende Kosten geltend mache:
    1.) wegen der Verspätung angeblich zweimalige Fahrtkosten und Arbeitszeit zur Schlüsselübergabe und Übergabe der Mietsache, wobei der Schlüssel bei ihr zu Hause eingeworfen worden ist.
    2.) Volle Monatsmiete für April wegen verspäteter Schlüsselübergabe
    3.) Reparatur der Wohnungseingangstür, sie von aussen an zwei Stellen abgestossen gewesen sein soll.

    Meine Frage ist nun, ob die ehemalige Vermieterin im Recht ist diese Kosten geltend zu machen und falls nein auf welcher Rechtsgrundlage sie dies nicht darf, damit ich sozusagen Widerspruch dagegen einlegen kann.

    Ich wäre Euch sehr dankbar für jede fachliche Information.

    Gruß Ina

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