Vielen Dank für Deine schnelle Rückmeldung
ZitatEine Wohnungsabnahme gehört zu den Verwaltungstätigkeiten, welche mit den Mietzahlungen abgegolten sind. Wie kurzfristig wurde denn der Termin von 16.00 Uhr auf 18.00 Uhr verschoben?
Sie war um 16:00 Uhr zur Abnahme da, bemängelte noch ein paar Punkte, die bis 18:00 Uhr behoben wurden, dann wurde der Schlüssel bei ihr zu Hause eingeworfen.
ZitatUnsinn! Selbst wenn hier ein Nutzungsausfall berechnet werden könnte, dann vermutlich nur taggenau, d.h. für den 01.04. Das wäre aber nur möglich, wenn Du die Wohnung mehrere Tage zu spät zurückgegeben hast.
Einen Schadenersatz wegen der "verspäteten" Rückgabe kann sie nur geltend machen, wenn Sie einen Schaden nachweisen kann. Gibt es einen Nachmieter, der deswegen zu spät in die Wohnung gekommen ist?
Einen Nachmieter gibt es bis jetzt noch nicht.
ZitatWenn hier ein Schaden entstanden ist, musst Du für diesen natürlich aufkommen.
Meiner Ansicht nach war dort kein Schaden, aber falls es so wäre, wer wäre dann in der Beweispflicht, daß dieser zuvor nicht da war? Ist man für die Aussenseite der Wohnungstür in einem Mehrfamilienhaus verantwortlich?