Da haben Sie im Internet falsch gesucht. Dieser Vertrag scheint kein Zeitmietvertrag sondern ein Mietvertrag mit Kündigungsausschluss zu sein. Und die sind durchaus bis zu einer Laufzeit von 4 Jahren gültig.
Vergleichen Sie den Vertrag mit Hinweisen im Mietrechtslexikon und Sie sind informiert:
Mietrecht: Zeitmietverträge, mietrechtliche Zulässigkeit
Danke also wenn ich das richtg verstanden habe kommt sie vor den 4 Jahre nicht raus? Zu schade nur, damals (gleiche Vermieter) bewohnte sie eine Wohnung mit Schimmel und der Vermieter hat ihr eine neue Wohnung gegeben auch mit Schimmel und der Vermieter wusste davon es wurde verschwiegen und gleich einen 4 Jahresvertrag gemacht, dass ist doch nicht rechtens aber ein anderes Thema.