hallo,
das steht im Beitrag:
im Haus ist nur eine Mietpartei - nämlich wir.
Der Stromverbrauch in diesem Haus wurde von uns ( natürlich ) mit unserem Stromverbrauch im letzten Haus ( da bewohnten wir ein ganzes Haus plus Nebengebäuden ) verglichen: Da war der Stromverbrauch zwischen 2000 und 2400 kwH im Jahr.
Daher ist ja ganz klar, daß dieser angebliche Verbrauch von 4500 ( letzte Nk Rechnung 2014) nicht stimmen konnte... - es hat sich bei den Verbrauchern nichts wesentliches geändert ( ausser dass wir jetzt viele neuere A++ Geräte haben... :-)).
Ich hatte vergessen noch zu erwähnen, dass unsere jetzigen Vermieter bis jetzt keine Nebenkostenabrechnung an uns gestellt haben... - unsere Vermieterin äußerte vor Kurzem, dass sie der Meinung sei, wir müssen nach wie vor die im Mietvertrag festgelegten Nebenkosten zahlen ( Strom, Wasser, Schornsteinfeger) insgesamt ca. 100€, obwohl ich die Stromkosten direkt an den Stromanbieter bezahle, seit der Zähler eingebaut ist... - sie erklärte, dass sie ja vielleicht dann irgendwann mal eine NK Abrechnung machen würde, sie könne sich dafür das ganze Jahr Zeit lassen (...). - das nur am Rande -...
eine Anzeige bei der Polizei halte ich für aussichtslos, denn diese mischen sich nicht in solche "Streitereien", da es sehr zeitaufwendig ist, alle Parteien anzuhören... - dann abzuwägen wer Recht hat usw. - das ist eher Aufgabe eines Gerichtes und einer Anwaltskanzlei meine ich, festzustellen was nun Recht ist und was Betrug...
Die Stromversorger sind ebenfalls der falsche Ansprechpartner, denn sie sind auf Großabnehmer wie Landwirte angewiesen und werden sich mit Sicherheit hier nicht aus dem Fenster lehnen... - hier werden sie, sofern sie Auskünfte wollen, mit Datenschutz konfrontiert. Stromverbrauch wird dann grundsätzlich lapidar abgetan mit Aussagen wie: "woher soll ich Ihre Gewohnheiten bezüglich Stromverbrauch kennen"- und "es gibt Leute, die machen den Backofen in der Küche an um die Bude zu heizen... "usw...
nur nüchterne Zahlen können hier zeigen wie hoch der Stromverbrauch tatsächlich ist, was voraussetzt, dass man den Zähler auch erreichen und entsprechend kontrollieren kann... - verwehrt wie in diesem obigen Fall von Donkia der Vermieter den Zugang zum Zähler, so muss meiner Meinung nach ein Gericht oder ein Rechtsanwalt diesen Zugang "erstreiten" und zwar wie oft und wann der Mieter das möchte. Das ist mein Empfinden von Recht in diesem Fall. Es kann nicht sein, dass man als Mieter kein Recht mehr hat, zu kontrollieren, ob eine Rechnung stimmt oder nicht. Das ist Willkür.
LG