Beiträge von Toto

    Werde gewiss nicht zu lange warten, da mir solche Sachen doch irgendwie ein Stückweit den Schlaf rauben. Vor allem, da ich diese Erhöhung ohne trifftigem Grund und i.H. darauf, dass ch seit 9 Jahren über dem Mittelwert bezahle, und dies pünktlich, nicht gerecht finde. Auch im Hinblick darauf, dass ich 6 Monate nicht gemurrt habe, als unter mir von morgens bis abends ohrenbetäubender Lärm war, weil der Hauseigentümer die Wohnung komplett sanierte.

    Ich weiß ja auch, dass ich, wenn ich jetzt in HH umziehen würde und eine vergleichbare Wohnung mieten möchte, wohl mit 13-14 Euro kalt rechnen müsste. Aber so kann man ja auch nicht denken/rechnen.

    Ich werde wohl nächste Woche in den Mieterbund eintreten, oder evtl. noch mal ein Gespräch mit der Verwaltung suchen, um sich anderweitig zu einigen (sprich geringe Mietanhebung um 3% o.ä.). Da könnte ich mit leben.

    LG
    Toto

    Hallo anitari, Hallo Syker,

    vielen Dank schon mal für eure Hinweise. Ich hatte auch schon überlegt, ob ich den Mieterbund eintrete.

    Habe mich heute Abend zufälligerweise mit einem Mann unterhalten, der 4 Grundstück- und Hausverwaltungen besitzt. Er meinte, ein Vermieter könne die im Mietvertrag festgesetzte Kalt-Miete nur dann oberhalb des Mittelwertes erhöhen, wenn dazu besondere Gründe aufgeführt werden können. Wie zum Beispiel besondere Ausstattung der Wohnung oder umfangreiche Modernisierung oder Wärmedämmung und somit Energiesparmaßmahmen etc.
    Das ist bei meiner Wohnung ja nicht gegeben.
    Ich glaube auch, dass der Verbraucherpreisindex dazu bzw. zur Festsetzung einer höheren Miete nicht herangezogen werden kann, sondern nur der Mietspiegel, und hier eben im Normalfall der Mittelwert. Glaube, ist das wichtigste Wort dabei. Deshalb überlege ich jetzt tatsächlich, in den Mieterbund einzutreten und auf Nummer sicher zu gehen s.h. dort einen Anwalt zu fragen. Oder eben, um mir das alles zu ersparen, mit dem Vermieter zu handeln und ihm z.B. 2 x 2,5% Erhöhung anbiete (im Abstand von 12 oder 18 Monaten).

    LG
    Toto

    Liebe Forumsmitglieder,

    nun habe auch ich ein Schreiben meiner Hausverwaltung erhalten, in welchem ich zur Zustimmung einer 10-prozentigen Mieterhöhung aufgefordert werde.

    Ich wohne seit 9 Jahren in einer 2-Zimmerwohnung in Hamburgs Mitte. Vor 2 Jahren ist meine Frau bei mir eingezogen.

    Die Wohnung befindet sich in einer lt. Schreiben normalen Wohnlage, hat 45 Quadratmeter Wohnfläche, und befindet sich im Endgeschoss (5. Stock) eines Altbaus (bis 1918).
    Besondere Auststattung: 1 kleiner Balkon und Einbauküche. Dazu ein Minibad mit Dusche und in den 3 Räumen befindet sich jeweils (eher zum Nachteil) eine Nachtspeicherheizung.
    Zur Wohnung gehört noch eine Dachbodenkammer. Die Wohnung wurde während der 9 Jahre nicht weiter modernisiert, es wurden von Vermieterseite lediglich 2 Mal Fugen in 2 Wänden ausgebessert und die Wände danach gestrichen und einmal wurde die Balkontür erneuert.

    Zur Info: während die Wohnung unter mir vor 2 Jahren monatelang (gut ein halbes Jahrlang) komplett erneuert wurde, und hier von morgens bis abends der Boden bebte, habe ich kein Sterbenswörtchen bei der Verwaltung gesagt oder gar eine Mietminderung gefordert. Andersherum hat die Verwaltung auch 2010 erlaubt, dass meine Schwester während eines Auslandsaufenthaltes meinerseits für 6 Monate in meiner Wohnung wohnte.

    Die Kaltmiete beträgt seit 9 Jahren 440 Euro, und somit knapp 9,80 Euro/qm und soll zum 01.11.um 10% auf 10,76 Euro/qm angehoben werden.

    Die aktuelle ortsübliche Kaltmiete für vergleichbare Größe, Ausstattung und Lage in HH beträgt lt. gültigem Mietspiegel zwischen 7,25 und 11,50 Euro. der Mittelwert somit 9,375 Euro.

    Ich zahle mit meinen 9,80 Euro/qm bereits seit dem Einzug vor 9 Jahren mehr als den Mittelwert, welcher 2013 sogar bei nur 8,23 Euro lag.

    Sollte ich der Mieterhöhung auf 10,76 Euro/qm, welches lt. dem Schreiben ja "gnädigerweise" sogar noch 74 Cent unter dem Höchstwert liegt, nicht zustimmen, behält sich die Verwaltung vor, die Mieterhöhung einzuklagen.

    Meine Frage nun: wie soll ich mich verhalten? Ist diese Mieterhöhung bezogen auf die von mir geschilderten Fakten rechtens? Was, wenn ich ihr widerspreche?
    Im Hinblick darauf, dass meine Miete ja schon seit 9 Jahren und auch 2016 über dem Mittelwert liegt, und die Wohnung im Grunde wie oben beschrieben keine besonderen Merkmale hervorzuweisen hat, die den Wohnwert anheben und eine Mieterhöhung nochmals um 10% zulassen, würde ich eigentlich ungern zustimmen. Andererseits möchte ich es mir auch mit der Verwalterin nicht verscherzen, da wir eigentlich immer ein sehr gutes Verhältnis gepflegt haben und ich mit meiner Frau evtl. sowieso in 1 oder 2 Jahren woanders hinziehen werde.

    Ich wäre für jede Meinung dankbar.

    Lieben Gruß
    Toto

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!