Vorweg entschuldige ich mich dass ich die gleiche Fragen in einem weiteren Forum gestellt habe, ich wollte halt nur alle Möglichkeiten nutzen...
Ist es denn immer so dass die gesamte Klausel nichtig ist? Oder gab es schon fälle wo die Zeit dann angepasst wurde also sprich mir einfach das Recht eingeräumt wurde zu einem angepasste Datum im Jahr 2017 zu kündigen?
Nochmals sorry für die ganzen fragen.
Gruß Dominik
Beiträge von DominikA
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Auch wenn das jetzt blöd klingt,
steh ich wenn ich nun jetzt kündige auf der sicheren Seite? Ich habe weder Geld noch Zeit es auf einen rechtstreit es ankommen zu lassen

und für doofe
da ich August unterschrieben habe hätte mir auch laut Vertrag das Recht eingeräumt sein auch so zu kündigen das ich ab nach Vertragsabschluss(im August) nur 4 Jahre diesen vertrag habe Also das ich zum August 2017 spätestens aus dem Vertrag raus wäre. Da im Vertrag aber steht das ich er zum November Kündigen kann wäre ich nach Unterzeichnung 51 Monate verpflichtet gewesen auch wenn ich erst im November eingezogen bin und aus diesem Grund ist diese nichtig
Ich bin bei diesen ganzen paragraphen Deutsch immer schnell überfordert… sorry -
also nicht 48 Monate ab Vertragsbeginn sondern ab Vertragsabschluss?
Dass wäre schon ein starkes Stück // Nebenbei habe ich September schon Nebenkosten gezahlt // Das Badezimmer wurde renoviert vom Vermieter und durfte halt schon vorher Malerarbeiten und neue Böden verlegen. Sprich ich habe schon vor dem November auch Zahlungen an den Vermieter getätigt. -
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Danke für die Schnelle Antwort // Ich hoffe die Seite ist lesbar
Unterschrieben wurde der Vertrag am 05.08.2013Gruß Dominik
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Hallo zusammen und schon mal vorweg Danke fürs lesen und ggf. Antworten,
Ich habe ein Problem mit meinem Mietvertrag. Ich Wohne seit November 2013 in einer Wohnung mit meiner Freundin zusammen. Wir haben bei Einzug einen 4 Jahresvertrag unter schrieben. Der Mietver-trag untersagt beiden Parteien die Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) in dieser Zeit. Im Vertrag wird als frühestmöglicher Kün-digungszeitpunkt der 01.11.2017 angegeben. Im August 2014 ist unsere Tochter zur Welt gekommen die mit uns dort auch Wohnt.
Nun zum Problem. Da wir vor Ort wenig bis gar keine Unterstützung durch Verwandte erhalten können und wir beide Vollzeit Berufstätig sind, ist meine Freundin krank geworden. Sie hat Schlafstörungen und depressive Tendenzen. Dies geht soweit das Sie nun auch eine Kur genehmigt bekommen hat. Wir haben die Möglichkeit in unseren Heimatort zu ziehen (Dort Wohnen meine Schwiegereltern und auch sonst sehr viel Verwandtschaft). Unser Vermieter möchte uns aber ungern gehen lassen. Er stimmt zu uns aus dem Mietvertrag zu entlassen wenn wir einen Nachmieter stellen. Jedoch stellt er sehr hohe Anforderungen an diesen und lehnte auch schon welche ab. Die Wohnung liegt in einem nicht sehr guten Stadtteil und liegt in Größe und Preis sogar im Jobcenter Niveau für 3 Personen. Er fordert das die Bewerber ein Unbefristetes Arbeitsverhältnis haben, keine Schufa Einträge vorweisen können und das sie bereit sind einen 4 Jahresvetrag zu Unterzeichnen. Die meisnten bewerber melden Sich jedoch und teilen mit Sie vom Jobcenter die Wohnung bezahlt bekommen oder nur einen Zeitvertrag haben. Als meine Freundin und ich eingezogen sind waren wir beide nicht in Besitz eines unbefristeten Vertrages. Da die Wohngegend als schlecht zu bezeichnen ist, melden sich dementsprechend keine Bewerber die diese Vorrausetzungen erfüllen. Der Arzt meiner Freundin würde Ihr auch schriftlich bestätigen, dass ein Umzug in den Heimatort aus medizinischer Sicht notwendig ist.
Was kann ich tun?
Im Heimatort gibt es auch nicht viele Wohnungen, sodass wir da immer unter Zugzwang stehen (1-2 Monate Zeit bis Einzug) nur in dieser Zeit finden wir nie einen Nachmieter der akzeptiert wird.Vielen lieben Dank das Ihr euch die Zeit genommen habt meine Frage zu lesen.
Gruß Dominik
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