Beiträge von Stauraum

    In einer Duschhöhenverordnung aus dem Jahre 1998 für das Land Bayern habe ich entnommen, dass eine Person beim Duschen durchaus die Handbrause per Hand benutzen kann/darf.

    Das funktioniert bei einer Größe von 1.83 und 7 cm Platz eher nicht. In der Wohnwagen-Duschtoilette ok, aber nicht in einer Wohnung, für die ich 455 Euro Miete bezahle...

    Hallo,

    ich habe eine neue Wohnung bezogen, in der im Bad im Rahmen einer Modernisierung (inkl. Mieterhöhung) die Wanne ausgebaut und eine Dusche (in Gaube) eingebaut wurde. Die lichte Höhe der Dusche beträgt 1.83m im rechten Bereich der Decke und 1.90 im linken, nachträglichen geänderten Deckenbereich. Ich bin 1.84 groß und es ist schon problematisch, die Brause über den Kopf zu bekommen. Mietgesellschaft meint, es ist so ok und der Installateur sagt, er könne nicht mehr machen (Tasse tiefer setzen).

    Gibt es ähnliche Fälle oder Aussagen bezüglich Deckenhöhen? Vielen Dank.


    Gruß Jeanette

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