In einer Duschhöhenverordnung aus dem Jahre 1998 für das Land Bayern habe ich entnommen, dass eine Person beim Duschen durchaus die Handbrause per Hand benutzen kann/darf.
Das funktioniert bei einer Größe von 1.83 und 7 cm Platz eher nicht. In der Wohnwagen-Duschtoilette ok, aber nicht in einer Wohnung, für die ich 455 Euro Miete bezahle...

