Wer hat dieses Schreiben verfasst?
1. § 557 BGB regelt eine Mieterhöhung bei Staffelmiete, habt ihr die?
2. Der Brief ist im Auftrag geschrieben. Das geht, aber dann muss auch die Vollmacht im Original beigefügt sein.
3. Einfach zu schreiben, dass der neue Mietpreis ortsüblich ist geht natürlich nicht. Es muss eine ausführliche Begündung geliefert werden, z.B. a.) Erhöhung nach Mietspiegel b.) Erhöhung mit Nennung von 3 Vergleichswohnungen und c.) Erhöhung nach Gutachten.
Da ich denke, dass die ganze Angelegenheit mit großen Problemen verbunden ist, rate ich dringend, einen Anwalt für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein einzuspannen. Ich kann und darf hier nicht weitermachen.
Hallo Mainschwimmer,
Eine Staffelmiete haben wir nicht , davon steht nichts im Mietvertrag.
Der Brief stammt von der Tochter der Vermieterin, diese hat vor einigen Jahren alle Mietangelegenheiten in Einverstädnis mit der Vermieterin übernommen.
Ja, mir wird nichts anderes übrig bleiben als eine RA einzuschalten...
Wieso darfst du nichts mehr schreiben? Kann man dich engagieren???
Beste Grüße