Beiträge von obbedaja

    Hallo zusammen,

    ich vermiete eine Doppelgarage (nur die Garage. Keine Vermietung mit einer Wohnung). Seit ca. 8 Jahren ist die Miete gleich geblieben. Ich habe dem Mieter eine Mieterhöhung am 16.04.2016 per Post gesendet (Erhöhung von 80€ auf 100€). Die Neue Miete sollte ab 01.06.2016 zählen.
    Der Mieter hat mich dann schon einmal in der Zwischenzeit mündlich vorgewarnt schriftlich zu kündigen.
    Am 22.06.2016 habe ich dem Mieter dann eine Abmahnung geschickt, weil keine erhöhte Miete auf meinem Konto eingegangen ist, also immer noch die 80€. Ich habe weiterhin in dem Schreiben eine Anmerkung auf eine Sonderkündigung von beiden Parteien erwähnt.

    Der Mieter hat daraufhin am 25.06.2016 ein Widerspruch/Kündigung geschickt. Er möchte die Garage fristgerecht zum 31.10.2016 kündigen. Angemerkt hat er auch noch seine mündliche Kündigung am 06.06.2016.

    Ich bin jetzt ein bisschen ratlos. Ist die Kündigung fristgerecht und 3 Monate? Kann ich die 100€ trotzdem verlangen?
    Im Mietvertrag ist von beiden Parteien unterschrieben,
    - dass man die Miete erhöhen darf.
    - dass beide Parteien den Vetrag mit einer 3 Monats Frist kündigen können. Kündigung muss spät. zum dritten Werktag des Vormonates eingegangen sein.


    Ich freue mich auf eine Antwort.

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!