Beiträge von rickyo

    Nabend zusammen,

    ich bin gerade in der Situation, dass ich nach ca. 3 Jahren aus meiner Wohnung ausziehe, die beim Einzug renoviert war. Nun verlangt der Vermieter von mir, dass ich *alle* Wände frisch streichen soll (in weiß). Bei Wänden mit Dübel- / Nagellöchern oder sichtbaren Flecken & Streifen ist das ja durchaus verständlich. Aber eines der Zimmer wurde kaum benutzt und weißt *keinerlei* Spuren auf. Dennoch verlangt der Vermieter von mir, dass ich das Zimmer streiche - "da der Farbton sonst nicht exakt dem der anderen Zimmer entspräche".

    Im Mietvertrag ist lediglich folgende Anmerkung zu finden:
    ---
    §8 Schönheitsreparaturen:
    - Der Mieter übernimmt die Wohnung in renoviertem Zustand.
    ---

    Zudem findet sich dort folgendes, wobei ich mir nicht sicher bin ob das etwas mit ggf. notwendigen Renovierungsarbeiten meinerseits zu tun hat:

    §10 Instandhaltung und Pflege der Mieträume
    ...
    3. Die Kosten für kleine Instandhaltungen innerhalb der Wohnung trägt der Mieter. Diese kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an Teilen innerhalb der Wohnung, die beim Gebrauch dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind oder sein können, wie zum Beispiel Lichtschalter, Steckdosen, Fenster- und Türverschlüsse.
    ...


    Nun meine Frage: wozu bin ich denn nun rechtlich verpflichtet? Muss ich alles neu streichen? Oder reicht es, wenn ich bspw. im Schlafzimmer die eine Seite streiche, die durch einen Schrank verursachte Streifen aufweist?

    Ich danke euch für eure Unterstützung.

    Beste Grüße
    Rickyo

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