Beiträge von Captcha

    Hallo,

    der Mietvertrag über Wohnraum wurde nur mit einem Eigentümer der Erbengemeinschaft geschlossen. Nun habe ich gelesen, dass Mietverträge mit beiden zu schließen sind bzw. wenn der Mietvertrag nur mit einem geschlossen wurde im Mietvertag aber beide stehen müssen und von dem zweiten Vermieter eine Vollmacht beizulegen ist. Ist der Mietvertrag gültig?

    Guten Morgen,

    das, was Sie suchen (Trennung zwischen Wohnung und Gewerbe), steht weder im Grundsteuerbescheid, noch im Grundsteuermessbescheid, sondern im Einheitswertbescheid. Diesen muss der Vermieter ggf. bei seinem Finanzamt abfordern. Sie haben im Rahmen der Belegeinsicht einen Anspruch darauf, auch diesen Beleg zu sehen.

    Danke für die Antwort und noch einen schönen Tag! :)

    Im Thema hast Du Grundsteuerbescheid geschrieben.

    Den Bekommt der Eigentümer von der Stadt/Gemeinde.

    Daraus geht nur der Betrag der Grundsteuer hervor.


    Für welche Fläche welche Grundsteuer bemessen wird geht aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes hervor.

    Bitte die Begriffe Grundsteuer- und Grundsteuermessbscheid beachten und unterscheiden!

    Kann ich den Grundsteuermessbescheid auch beim Finanzamt einsehen. Habe ich da als Mieter ein anrecht drauf?
    Danke für die Hilfe!

    "... eine Sache für den Anwalt..."
    "Am besten... zu einem Fachanwalt."

    Was sind denn das für Ratschläge? Es geht hier um ein paar Euro und ihr ratet dem Fragesteller zum Anwalt zu gehen. Das ist teuer, versaut das Verhältnis zum Vermieter und kostet unendlich viel Zeit und Nerven.


    Gruß
    H H

    Na ja, ich habs mal grob ausgerechnet es sind etwas über 100 Euro. Für den einen sind das ein paar Euro für den anderen nicht. Aber trotzdem kein Grund zum Anwalt zu gehen. :)
    Ich danke nochmals allen für ihre Hilfe und Meinungen!

    Niederschlagswasser, noch deutlicher Regenwasser, wird nach der versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet,d.h. das Wasser, welches durch die Fallrohre in die Kanalisation einfliesst. Das kann der VM durchaus nach qm mit den NK abrechnen.

    Aber nur wenn im Mietvertag nichts anderes vereinbart ist. Und da im Mietvertrag nach Personen abgerechnet wird, ist auch so abzurechnen.

    Hallo,

    es ist mir schon klar, dass die Wasserrechnung des EVU nichts mit der Personenabrechnung des Vermieters zu tun hat. Ich meinte nur das die beiden anderen zusätzlichen Mieter ebenfalls ihren Anteil nach Personen aus dem Niederschlagswasser zu tragen haben. Es fällt ja auch für diese an. Kurzum soll der Vermieter aus den Beträgen für die Gebäudeversicherung und der Grundsteuer die jeweiligen Quatratmeter herausrechen und dann die Restsumme mit 72 m2 auf uns umlegen. Denn wenn er die Abrechnung bereits bereinigt hätte würde er keine 276 m2 in der Berechnung ansezten. Bei den Wassrkosten (Brauch- und Schmutzwasser) soll er da ja nach Personen abgerechnet wird ganz normal die Summe durch die hier lebenden 7 Personen teilen und dann mit 3 Personen auf uns umlegen. Beim Niederschlagswasser (umgelegt werden dürfen nach dem Mietvertrag ja drei Personen) die Personenzahl auf 2 erhöhen. Sprich Gesamtsumme geteilt durch 9 Personen X 3 Personen = unser Anteil. Und dann stimmt alles. Auf wen der Vermieter den Rest umlegt ist mir egal!

    In der Werkstatt wird es doch sicher ein Handwaschbecken geben und vermutlich auch eine Toilette. Also wird auch Wasser verbraucht.

    Zur Gesamtwohn-/Nutzfläche zählt auf jeden Fall die im Haus befindliche Werkstatt.

    Was für eine Gesamtfläche steht denn in der Abrechnung?


    Man kriegt doch relativ einfach raus ob die Werkstattfläche dabei ist oder nicht. So groß ist doch das Haus nicht, oder?

    Die Wohnflächen aller Wohnungen addiert, steht nur diese als Gesamtfläche in der Abrechnung hat der Vermieter die Werkstatt "vergessen".

    Hallo,

    ich war mal in der Werkstatt und die Haben da kein Waschbecken. Ich habe in den Unterlagen gelesen, es sind bei der Gebäudeversicherung 276 m2 Fläche. Für die Grundsteuer rechnet er die gleiche Fläche. Meine Wohnung hat 72 m2. Und für das Niederschlagswasser werden 224 m2 laut Energieversorger gerechnet. Also für den Anbau in dem sich das Lager befindet, wird ja auch Niederschlagswasser verursacht, das müsste dann doch der Mieter das Anbaus bezahlen, wie auch die Grundsteuer und Gebäudeversicherung, oder nicht? Er macht das ganz einfach, er rechnet das komplette Wasser nach 3 Personen auf uns ab. Den Grundsteuerbetrag geteilt durch 276 m2 X 72 m2 = unser Betrag. Gebäudeversicherung rechnet er den Gesamtbetrag des Anwesen geteilt durch 276 X 72 m2 = unser Betrag. Und eine Gasamtfläche steht nicht in der Abrechnung, sondern nur der Gesamtbetrag der einzelnen Posten. Nun zur Wohnläche, 72 m2 unsere Wohnung 2. Stock, die Wohnung darunter wie auch das Reisebüro im EG sollen (habe ich zufällig gehört) 120 m2 sein. Kann ich echt nicht verstehen! DANKE!

    Hallo,

    Wasser verbrauchen die beiden anderen Räume nicht. Es geht nur um die Grundsteuer, Gebäudeversicherung und das Niederschlagswasser. Also zum Anwalt will ich damit nicht, warum auch ich kann es ja mit dem Vermieter klären. Zu ANITARIS Frage,.... die Werkstatt ist mit im Haus im EG und der Lagerraum ist auf dem gleichen Grundstück in einem Anbau hinter dem Haus. Das müsste doch dann auch zur Nutzfläche gehören oder nicht?

    Hallo,

    danke an euch beide für die schnelle Hilfe.

    So weit ist mir das jetzt klar, wenn hier aber noch zwei weitere Räume an andere Mieter vermietet sind, muss dann der Vermieter das Niederschlagswasser nicht auch auf diese nach Personen umlegen. Es sind hier im Mietvertrag 7 Personen vereinbart müssten es dann speziell für das Niederschlagswasser nicht 9 Personen sein. Zur Klarheit, diese beiden anderen Mieter zahlen weder Grundsteuer noch andere Nebenkosten. Es handelt sich dabei um ein Lagerraum und eine Werkstatt.

    Hallo,

    nach dem Mietvertrag wird das "Wasser und die Entwässerungskosten" mit drei Personen umgelegt. Das Niederschlagswasser wird vom Energieversorger nach Quatratmeter berechnet. Muss dass Nierderschlagswasser nach Quatratmeter oder nach Personen abgerechnet werden? Wo kann man das nachlesen?

    Danke für alle Antworten!

    Du sollst schreiben, welcher Abrechnungsmodus im Mietvertrag vereinbart wurde.
    Wie dann abgerechnet wird interessiert dann erst in der zweiten Reihe um zu prüfen, ob die Abrechnung korrekt ist.
    Ohne die Angabe welcher Abrechnungsmodus im Mietvertrag vereinbart ist, ist eine Beantwortung deiner Frage nicht möglich!
    Der bei euch angewandte Abrechnungsmodus entspricht offensichtlich nicht dem gesetzlichem Regelfall, Abweichungen von gesetzlichen Regelfall sind aber unter Bedingungen zulässig.

    An einfachsten wäre es den entsprechend anonymisierten Mietvertrag auszugsweise hier einzustellen.


    Im Mietvertrag steht: "Wasser wird mit 3 Personen abgerechnet".

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