Beiträge von Trixy

    Ich denke praktisch wird das schwer werden, wenn es nicht wirklich verdeckte Mängel sind. Am Ende des Tages ist so ein Protokoll aber nichts was rechtlich irgendwie vorgschrieben wäre, man könnte es auch sein lassen. Am Ende ist liegt es wohl daran was der Richter entscheidet.
    Trotzdem würde ich persönlich wohl keine offensichtlichen Mängel einfordern, die ich nicht in einem Protokoll benannt habe, wenn es denn schon eins gibt.

    Danke für deine Antwort. Unser Anwalt hat uns nun auch geraten, dass wir die Mängel, die nicht im Protokoll stehen bzw. die der VM im Nachgang gerne ins Protokoll aufnehmen würde, mit einem Widerruf anfechten sollen.

    Hallo,

    mal das Hirn einschalten, ja wann denn???

    Kann es sein, dass dies mit der Rückgabe der Mietsache nach Mietende zu tun haben könnte, schon oder, was gemerkt!

    Gruß
    BHShuber

    Beleidigungen finde ich hier wirklich unangebracht und unsachlich - dein Beitrag war für mich mehr als unnötig.

    Mainschwimmer: Vielen Dank für deine Antwort. Die Schlüssel mussten wir abgeben, aber wir bezahlen diesen Monat noch komplett Miete (also bis zum 31.07.). Unser VM hat uns nach der Übernahme noch per Mail 3 Schäden genannt, die ihm erst nach der Begehung aufgefallen sind - sind diese nun noch relevant bzw. kann er diese noch mit ins Protokoll nehmen? Unsere Unterschriften hat er ja bereits, wie du schon geschrieben hast.

    Man merkt, dass Sie selbst Vermieter sind - liege ich da richtig?
    Ich würde trotzdem gerne wissen, wie es sich mit der Fristsetzung verhält - muss dem Mieter nicht ein konkretes Datum zur Beseitigung genannt werden? Ich möchte auch nicht wissen, was "üblich" ist, sondern was rechtlich richtig ist ;)

    Hallo in die Runde :)

    Gestern hatten mein Partner und ich unsere Wohnungsübergabe an den Vermieter. Diese lief (wie zu erwarten war) ziemlich zornig ab und es gab einige Mängel seitens des Vermieters zu beanstanden. Diese hat er natürlich alle im Übergabeprotokoll aufgeführt (welches ich mal als Anhang hier reinstelle). Jetzt ist mir aufgefallen, dass er als Frist zur Beseitigung der Mängel keinen konkreten Zeitraum bzw. kein konkretes Datum angegeben hat. Ist die Frist dann unendlich? :rolleyes:
    Wir möchten nun natürlich auch gegen einige Mängel Einspruch einlegen - ist dies nach unseren Unterschriften noch möglich?

    Vielen Dank schon mal für die Mühe :)
    Viele Grüße

    Mein Rat, wenn ihr darauf wert legt, eure Kaution zügig wieder zu bekommen, sollte man schon Termine im normalen Umfang ermöglichen. So wie es in den Wald hinein ruft.....

    Also wir kommen ihm sehr entgegen, finde ich, denn wir wollen ja keinen neuen Nachmieter, sondern er. Deshalb sollte er etwas Motivation schon aufbringen. Da wir auf unsere beruflichen Zeiten eingehen müssen, können wir ihm nicht weiter entgegen kommen. Wir verweigern ihm ja keine Termine, sondern nennen ihm Zeiten, wann wir da sind - deshalb sollte er sich schon überwiegend nach uns richten.

    Was die Kaution angeht, wäre ich sowieso überrascht, wenn wir sie vor Ablauf der 6 Monate kriegen würden - damit haben wir also schon gerechnet ;)

    Ich danke euch erst mal herzlich - ich werde dem VM nun noch eine Mail schicken, dass die Termine so bleiben. Er kam uns nämlich schon mit Schadensersatzansprüchen, falls wir ihm keine Termine in seinem Wunschzeitraum nennen könnten :mad: Ich werde euch wissen lassen, was dabei raus kam ;)

    Danke Berny, aber würdest du es auch so sehen, dass der VM einen Termin am Wochenende hinnehmen muss, wenn der Mieter es wünscht? Wir haben ihm ja 3 Termine genannt und am Wochenende sogar ohne Zeitbeschränkung :(

    Hallo an alle :)

    Mein Freund und ich haben unsere Wohnung vor Kurzem gekündigt und nun möchte unser Vermieter einen Besichtigungstermin mit uns vereinbaren. Da wir beruflich ziemlich eingespannt sind, konnten wir unserem Vermieter nur Termine am Freitag abends, Samstag (egal wann), Sonntag (egal wann) geben, aber dieser beschwert sich nun, dass seine Geschäftszeiten freitags schon um 14 Uhr enden und er am Wochenende generell keine Besichtigungen möchte.

    Unsere Frage ist nun, in wie weit müssen wir unserem Vermieter entgegen kommen? Wir dachten, dass unsere drei Termine eigentlich schon optimal wären. Wie oft müssen wir dem Vermieter eine Besichtigung ermöglichen?

    Als Zusatz: In unserem Vertrag steht die Klausel "... hat der Mieter die Besichtigung der Mieträume an Werktagen in der Zeit zwischen 10 und 13 Uhr und 16 und 19 Uhr nach vorheriger Vereinbarung zu ermöglichen".

    Wir wären sehr dankbar, wenn uns jemand einen Rat geben könnte. Vielen Dank schon mal im Voraus :)

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