Ich denke praktisch wird das schwer werden, wenn es nicht wirklich verdeckte Mängel sind. Am Ende des Tages ist so ein Protokoll aber nichts was rechtlich irgendwie vorgschrieben wäre, man könnte es auch sein lassen. Am Ende ist liegt es wohl daran was der Richter entscheidet.
Trotzdem würde ich persönlich wohl keine offensichtlichen Mängel einfordern, die ich nicht in einem Protokoll benannt habe, wenn es denn schon eins gibt.
Danke für deine Antwort. Unser Anwalt hat uns nun auch geraten, dass wir die Mängel, die nicht im Protokoll stehen bzw. die der VM im Nachgang gerne ins Protokoll aufnehmen würde, mit einem Widerruf anfechten sollen.