Beiträge von allenocruz

    Vielen Dank für die Antwort.
    Der Hinweis zur Verhaltensweise wurde mündlich weitergegeben, im Vertrag ist lediglich der oben genannte Satz aufgeführt (das haben wir unterschrieben).
    Leider ist der Fall eingetreten und nun werden dementsprechende Kosten auf uns zu kommen.
    Wir sind nun völlig ratlos - gibt es eine Möglichkeit dass wir die Kosten nicht bzw. lediglich teilweise tragen müssen?

    Guten Abend,

    in unserem Mietvertrag wurde die folgende Zusatzvereinbarung aufgeführt:
    "Die Mieter verpflichten sich, die elektrischen Außenjalousien bei Hagel geöffnet zu halten und tragen andernfalls die Kosten für entstandene Schäden."

    Was ist wenn es während der Abwesenheit der Mieter beginnt zu hageln - kann der Vermieter den Mietern wirklich vorschreiben dass die Außenjalousien jedes Mal beim Verlassen der Wohnung geöffnet werden müssen?

    Vielen Dank für eure Hilfe

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