Hallo liebes Mietrecht- Forum,
seit Anfang März wohne ich mit zwei guten Freunden zusammen in einer WG und schon wird die Freude, ein schöne Wohnung zusammen gefunden zu haben, getrübt.
Während des Abschlusses des Mietvertrages wurden wir darauf hingewisen, das wir gerne die angrenzende Gartenfläche mitnutzen dürften, da diese aber eine potentielle Baufläche darstellt, diese nicht mit im Mietvertrag aufgeführt wird.
Anfang dieses Monats wurde uns dann mitgeteilt, das auf diesem Grundstrück gebaut werden soll, jedoch ohne genauere Angaben.
Heute habe ich dann von einer Mitbewohnerin erfahren, dass der Neubau als Anbau an das von uns bewohnte Haus erfolgen soll. Dazu soll unter anderem ein großes Fenster eines unserer Schlafzimmer zugemauert werden.
Daher rechnen wir, zusätzlich durch den verursachten Baulärm quasi direkt im Haus, mit starker Verschmutzung und teilweiser Nichtnutzbarkeit des einen Schlafzimmers.
Aus Urteilen zu ähnlichen Themen schließe ich, dass sich hieraus eine Mietminderung begründen ließe. Liege ich damit richtig?
Haben wir, vorrausgesetzt wir würden eine andere Interessante Wohnung finden, ein Recht auf außerordentliche Kündigung? Wie würden hierfür die Fristen aussehen?
Vielen Dank für eure Hilfe