Beiträge von Hans-Gerd

    Hallo anitari,

    die Wohnung ist für uns sehr geeignet und liegt in unserem bisherigen Umfeld. Wir müssen keine neuen Einkaufsmöglichkeiten suchen, können unsere Ärzte behalten und unser soziales Umfeld bleibt bestehen. Die Gründe reichen doch wohl. Für uns jedenfalls.

    Gruß Hans-Gerd

    Was ist denn ein Batzen Geld?
    Eine Monatsmiete oder drei oder fünf?
    Was ist, wenn ich ihm Wohnungen anbiete und er nach Ablauf der Kündigungsfrist behauptet er habe keine Wohnung gefunden?
    Ein Mietaufhebungsvertrag würde da sicher helfen. Aber ich glaube nicht, dass ersich darauf einlässt.

    Hallo Forumsgemeinde,

    folgendes Problem wird auf mich zukommen.

    Mein großes Haus und das große Grundstück will ich verkaufen.
    Vom Erlös will ich eine Eigentumswohnung kaufen.
    Dem derzeitigen Mieter muss ich dann wegen Eigenbedarf kündigen. Diese Kündigung will ich unter Berücksichtigung der Kündigungszeit (9 Monate), form- und fristgerecht und nach Eintrag ins Grundbuch aussprechen.
    Bei der Wohnungsbesichtigung hat der jetzige Mieter aber schon angedeutet, dass er nicht ausziehen will. Mein Eigenbedarf hat ja die höhere Wirksamkeit gegenüber dem Willen des Mieters. Zumal nach meinem Kenntnisstand beim jetzigen Mieter kein Härtefall besteht oder entsteht.
    Welcher Rechtsweg führt dazu, dass ich nach kürzester Zeit über die Wohnung verfügen kann?

    Vielen Dank für die Antworten

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