In einem Zweifamilienhaus mit dem Vermieter im Haus sagt die Hausordnung "Nach einem vom Vermieter aufgestellten Reinigungsplan müssen die Mieter abwechselnd Treppen, Hof, Bürgersteig reinigen"
Wenn es vom Vermieter keinen Plan gibt und dieser auf Anfrage nicht erstellt wird, inwieweit ist der Mieter zur Reinigung verpflichtet? Muss er darauf achten, wann der Vermieter reinigt, um zu wissen, dass er danach an der Reihe ist?
Beiträge von Miridana
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