Beiträge von percy

    Hallo,

    danke erstmal für die zahlreichen Antworten.
    Es hat eine Ablesung der Verdunstungsröhrchen innerhalb der Wohnung durch eine Fachfirma stattgefunden. Diese Firma kam jedes Jahr und wurde durch die Vermieterin zur Zwischenablesung beauftragt.
    Die Verbrauchskosten waren immer zu 50% Grundkosten und zu 50% Verbrauchskosten.
    Bei der Zwischenablesung wurden die Grundkosten diesmal mit der Gradzahlentabelle abgerechnet, dies war bisher nicht der Fall. Scheint aber soweit ok zu sein.

    Was mich jetzt noch stört ist die Abrechnungsgebühr. Wartung, Prüf- und Messgebühr sowie Geräteservice sind extra aufgelistet. Handelt es sich bei der Abrechnungsgebühr dann nicht um Verwaltungskosten, die dann ja nicht umlagefähig wären?

    SG Percy

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    Wir sind Ende März 2015 fristgerecht ausgezogen. Schlüsselübergabe war auch Ende März.
    Gestern kam nun die letzte NK Abrechnung und mich traf fast der Schlag. Während wir die letzten Jahre eher was wiederbekommen haben bzw. max. 50 € nachzahlen mussten, sollen wir nun für die 3 Monate 171,64 € nachzahlen.
    Dabei sind mir folgende Punkte in der Abrechnung aufgefallen:

    Bei der Heizung erfolgt die Abrechnung der Grundkosten auf Grundlage einer Gradtagszahlentabelle. Dies war vorher nicht der Fall. Ist dies so zulässig?
    Bei der Heizkostenabrechnung finden sich außerdem die Posten Wartung, Prüf- und Messgebühr, Geräteservice wieder. Die Wartung kann umgelegt werden, aber was ist mit Messgebühr und Geräteservice? Sind die auch umlagefähig?

    Desweiteren wurde uns anteilig Glasreinigung und Rasenpflege für 2015 in Rechnung gestellt. Weder das eine noch das andere fand von Januar bis März 2015 statt. Müssen wir dies trotzdem anteilig zahlen?

    Ich danke Euch schon mal für die Hilfe.

    Schöne Grüße
    Percy

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