Beiträge von Mechanix

    Anfang November meldete sich die Mieterin, ob Sie nicht in der Wohnung bleiben könne, da sich nichts finden konnte.


    Aufgrund das wir nie "Probeme" mit der Mieterin oder Ihren Partner hatten, entschienden wir Sie weiterhin wohnen zu lassen.

    Ein neuer Mietvertrag wurde aber mit Ihr nicht geschloßen!

    Nachdem du beiden Mietern gekündigt hattest, hast du mit einer Mietpartei, nämlich der Frau, Verhandlungen über den Verbleib in der Wohnung getätigt. Somit hast du, vereinfacht gesagt, mindestens den vorhandenen Vertrag geändert fortgeführt, oder sogar einen neuen Vertrag abgeschlossen.

    Dies bedarf nicht unbedingt der Schriftform, vielmehr habt ihr einen mündlichen Vertrag geschlossen, der ja auch offensichtlich von 2015-2017 bestand hatte.

    Ein mündlicher Vertrag besteht bereits dann, wenn zwei sich entsprechende Willenserklärung vorhanden sind.

    Oder unterschreibst du beim Bäcker auch einen Kaufvertrag über drei Brötchen?


    Die Regelungen für Mietverträge befinden sich §§ 542 ff. BGB.

    Was sagt ihr dazu ? Hierzu hat sich noch keiner geäußert.

    Bereits in #3 habe ich dir geraten einen Fachanwalt zu bemühen.

    Hallo,

    Erben oder Vermieter haben hier praktisch einen Monat Bedenkzeit, ob sie das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Allerdings muss die Kündigung innerhalb dieser Monatsfrist erfolgen.


    Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass die Frist nicht mit dem Tod des Mieters zu laufen beginnt, sondern erst mit mit dem Datum, an dem die Erben erfahren dass der Mieter gestorben ist.

    Beispiel: der Mieter stirbt am 15. Januar, die Erben erfahren davon allerdings erst am 2. Februar. Somit beginnt die Monatsfrist für die Erben erst am 2. Februar.

    Nehmen wir an, dass der Vermieter am 16. Januar darüber Kenntnis erhält, so beginnt, unabhängig von dem Fristbeginn der Erben, für ihn an diesem Termin die Monatsfrist.

    Die eigentlichen Kündigungsfristen sind im § 580a BGB nachzulesen.

    Ihr schafft es dreimal nicht, eine rechtsfähige Kündigung aufzusetzen, lasst euch dann vom „Vermieter Verband“ beraten, versemmelt aucht diese Kündigung, habt zusätzlich eure eigene Wohnung gekündigt und fragt jetzt ernsthaft in einem Forum nach weiteren Möglichkeiten?


    Meint ihr nicht auch, dass zumindest jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen wäre das von jemandem erledigen zu lassen, der damit seinen Lebensunterhalt verdient. Einen Anwalt zum Beispiel.


    Kannste dir nicht ausdenken…

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