Beiträge von Jens.S

    Guten Tag liebe Community,

    nach langem Forschen in div. Foren und Internetseiten hoffe ich bei euch Hilfe zu finden.
    Es geht mir im Folgenden um zwei teilweise miteinander verbundene Fragestellungen.

    Fragestellung 1:

    Nach rund 2 1/2 Jahren ziehe ich aus meiner derzeitigen Wohnung aus. Bei Einzug (11/2013) habe ich einen "Standardmietvertag" von Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung unterschrieben. Dieser beinhaltet unter §1 Mieträume den folgenden Satz:
    "Die Wohnung wird fachmännisch renoviert übergeben. Bei Einzug des Mieters wird ein Übergabeprotokoll erstellt"
    Unter § 24 Sonstige Vereinbarungen findet sich der folgende Satz:
    "Der Mieter übergibt die Wohnung bei seinem Auszug fachmännisch renoviert und besenrein"

    --> Bin ich hier gezwungen bei meinem Auszug zu streichen?

    Fragestellung 2:
    An einem Fenster sammelt sich insb. im Winter so viel Feuchtigkeit, dass sich dort die Tapete gelöst hat. Hierüber habe ich den neuen Vermieter informiert (Es gibt seit Anfang 2016 einen neuen Vermieter). Selbstverständlich muss hier eine neue Tapete angebracht werden und m.E. das Fenster/die Isolierung ausgebessert werden.

    --> Bin ich im Rahmen meines Auszugs verpflichtet eine neue Tapete um das Fenster herum anzubringen?
    -- Eine Wohnung mit "kaputten" Tapeten kann man ja kaum als "fachmännisch renoviert" beschreiben

    Prinzipiell bin ich sehr daran interessiert zu wissen was ich wirklich tun muss. Was sinnvoll wäre, ist zunächst nicht interessant... Mein neuer Vermieter möchte die Wohnung nach meinem Auszug eh sanieren, hat mich aber darauf hingewiesen, dass der Übergabezustand im Mietvertrag klar definiert ist...
    N.B.: Mein neuer Vermieter ist Anwalt...

    Schon jetzt einmal tausend Dank für jegliche Hilfe!

    Viele Grüße
    Jens

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