Beiträge von Neospin

    Hallo,

    falls die Nachmieterklausel rechtlich in Ordnung ist, braucht er tatsächlich keinen Grund. Daher habe ich meinen Tread Nr. 30 auch selbst gelöscht;)

    ABER: wie gesagt: Neospin muss ja erst einmal einen Nachmieter FINDEN, der die Wohnung zum Termin xy anmieten WÜRDE und zwar in dem Wissen, dass die Wohnung verkauft werden soll. Und eben das wird nicht funktionieren. Ergo hat Neospin auch keinen Termin, zu dem der potentielle Nachmieter (auch wenn er vom Vermieter abgelehnt werden würde) einziehen WÜRDE und ab dem dann Neospin aus dem Vertrag raus wäre.

    Ein Anwalt wird wahrscheinlich immer einen Auftrag annehmen - bezahlt wird er ja auf jeden Fall. Versuchen kann man es ja mal...

    Ich würde unbedingt noch einen zweiten Fachanwalt fragen (vielleicht schildert man dann die Angelegenheit mal aus Sicht des Vermieters. Es wäre interessant, was dann herauskommt.

    Ich schätze die Chancen also 50:50 auf einen für neospin positiven Ausgang.

    Gruß,
    anonym

    Neospin hat 4 Selbstauskünfte von potenziellen Nachmietern die vom anstehenden Verkauf wissen und einziehen würden.

    Hallo,

    mal das Hirn einschalten, wenn unabhängig voneinander mehrere sehr erfahrende User das Gegenteil von dessen schreiben was du als These vertrittst, dann sollten die grauen Zellen mal auf Trab gebracht werden und man doch einsehen, dass man einen Juristen hierfür benötigt, die äußerst dämlichen Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter auseinander zu klabustern.

    Und nicht nur nachgelesenen Humbug vertreten, den man selber nicht verstanden hat.

    Noch was, wenn ich dich anpisse, dann würdest du das merken!

    Gruß
    BHShuber

    Danke nochmal für den Hinweis mit dem Hirn einschalten und die ach so große Erfahrung der User hier im Forum.

    Wie versprochen, hier die Auflösung des Ganzen nach Besuch beim Mietrechtsanwalt:

    Es handelt sich um eine unechte Nachmieterklausel die keineswegs schwammig ist. Die Stellung eines akzeptablen Nachmieters berechtigt mich, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen. Ich kann mir also - nach Absprache mit den potenziellen Nachmietern - aussuchen zu wann ich außerordentlich kündigen möchte. Ohne Einhaltung irgendeiner Frist.

    Noch ein nett gemeinter Hinweis an BHSuber: mein zusammengelesener Humbug und die damit verbundenen Thesen sind geltendes Recht. Dein Humbug hingegen ist eine Beleidigung.

    Hallo,

    mal das Hirn einschalten, wenn unabhängig voneinander mehrere sehr erfahrende User das Gegenteil von dessen schreiben was du als These vertrittst, dann sollten die grauen Zellen mal auf Trab gebracht werden und man doch einsehen, dass man einen Juristen hierfür benötigt, die äußerst dämlichen Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter auseinander zu klabustern.

    Und nicht nur nachgelesenen Humbug vertreten, den man selber nicht verstanden hat.

    Noch was, wenn ich dich anpisse, dann würdest du das merken!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo BHShuber,

    Danke für die Absolution, Dir glauben zu dürfen ;)

    Spaß bei Seite. Ich danke Euch für Eure laienhaften Einschätzungen und werde mich mit der Angelegenheit an meinen Rechtsbeistand wenden.

    Ich werde berichten.

    Gruß
    Neospin

    Quatsch! akzeptablen, akzeptablen
    Der Mieter kann außerordentlich kündigen, wenn er einen akzeptablen Nachmieter stellt.

    Genau hier werden sich die Geister scheiden. Der Nachmieter muß akzeptiert werden, bevor man außerordentlich kündigen kann.

    Das sehe ich ähnlich. Stichwort echte/unechte Nachmieterklausel.

    Wie erwähnt handelt es sich um eine unechte Nachmieterklausel. Der Unterschied zu einer "echten" ist aber nur, dass der Vermieter eine Wahl hat, ob er meinen Nachmieter aktzeptiert oder nicht. Aktzeptiert er diesen nicht, habe ich ein ordentliches Kündigungsrecht.

    Mehr als meinen Vertrag erfüllen will ich doch gar nicht. Und in der Wohnung wohnen bleiben kommt daher nicht in Frage, weil diese etwa 500 Km von meinem (dann neuen) Arbeitsplatz entfernt liegt.

    Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung wird ja nicht eingeschränkt, sondern erweitert. Ich kann - neben dem unberührten Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund - außerordentlich kündigen, wenn ich einen Nachmieter stelle.

    Nochmal der ganze Wortlaut im Vertrag:

    Zitat

    Die Mietvertragsparteien Verzichten wechselseitig bis zum 01.05.2017 auf Ihr Recht zur
    ordentlichen Kündigung des Mietvertrags. Vom Verzicht bleibt das Recht zur
    außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.
    Der Mieter kann außerordentlich kündigen, wenn er einen akzeptablen Nachmieter stellt.

    Danke nochmal für die Erklärung. Hab ich auch so verstanden ;)
    Bedeutet aber auch, dass der Kündigungsverzicht weiterhin gilt und ein Käufer der zwecks Eigenbedarf kauft auch nicht in die Wohnung kann. Also 01.05. + Kündigungsfrist nach Eigenbedarf = Möglicher Einzug neuer Eigentümer 01.08.2017.

    Nochmal zur Sache:
    Ich will nichts mehr als einen Aufhebungsvertrag. Dieser liegt doch auch in seinem Interesse. Mit der Verkaufsabsicht und dem Hinhalten verzögert er nur mein Gesuch nach gebrauch der Nachmieterklausel um sich und ggf. dem neuen Eigentümer alle Türen offen zu halten. Jedoch habe ich durch die Nachmieterklausel das Recht einen Nachmieter zu stellen und das unberührt der Tatsache, dass er die Wohnung verkaufen will.

    Ich werde ihm jetzt ein Schreiben zukommen lassen in dem ich meine Absicht Nachmieter stellen zu wollen erneut eröffne. Darin werde ich die interessierten, zumutbaren und solventen (deren Einkommen ist mit meinem vergleichbar) Mieter benennen und ihn darauf hinweisen, dass er sich vertragsgemäß für einen oder keinen entscheiden muss. Egal wie er sich entscheidet, ich bin 3 Monate später aus dem Vertrag.

    Vorsicht! Diese Sperrfrist gilt nur bei erstmaliger Begründung von Wohnungseigentum. Diese Sperrfrist gibt es nicht, wenn einfach nur eine Wohnung verkauft wird

    Okay, gegoogelt und verstanden.
    Dann kann und werde ich mich darauf lieber nicht berufen.

    Mir bleibt allerdings immer noch die Möglichkeit meinerseits zu erklären doch nicht ausziehen zu wollen um dem Vermieter zu verdeutlichen, dass auch er sich an gültige Verträge zu halten hat.

    Hallo,

    danke für die Antwort. Das hatte ich bisher nicht in Erwägung gezogen.

    Jedoch stellt sich dann die Frage nach §577a Abs 2 Kündigungssperrfrist. Diese ist hier von 3 auf 5 Jahre verlängert worden. Der neue Eigentümer kann also nach meinem Verständnis in den ersten 5 Jahren nicht auf Eigenbedarf kündigen. Findet sich ein Käufer mit Eigenbedarf, so wird diese also eher Abstand vom Kauf nehmen. Möchte der Käufer einen Mieter, so hat er gleich einen.

    Es geht meinem Vermieter offensichtlich nur darum einen Leerstand zwischen Ende Mietvertrag und Verkauf zu verhindern. Abgesehen davon, dass es eher unwahrscheinlich ist keinen Käufer zu finden, finde ich das Vorgehen meines Vermieters reichlich unseriös. Er hindert mich ja an der Nutzung meiner Rechte aus dem Vertrag.

    Gruß
    Neospin

    Moin,

    danke für Deine Antwort.
    Ich untermauere meine These durch diverse Artikel. Es handelt sich - meiner Meinung nach - um eine unechte Nachmieterklausel im Vertrag.

    Beispiel Artikel: http://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/mietvertrag/nachmieter/
    Draus:

    Zitat

    Eine unechte Nachmieterklausel gibt dem Mieter das Recht einen Nachmieter vorzuschlagen. Der Vermieter ist nicht gezwungen den vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren. Er kann sich seinen neuen Mieter frei wählen. Das Mietverhältnis endet jedoch zu dem Datum, zu dem der vorgeschlagene Nachmieter in den Mietvertrag hätte eintreten können.

    Diesen oder ähnlichen Wortlaut habe ich an diversen Stellen gefunden.

    Gruß
    Neospin

    Moin Moin,

    kurz zum Sachverhalt:
    Ich habe am 30.09.2015 einen unbefristeten Mietvertrag für meine aktuelle Wohnung unterschrieben. Dieser enthält folgende Klausel zum Kündigungsverzicht:

    Zitat

    Die Mietvertragsparteien verzichten wechselseitig bis zum 01.05.2017 auf Ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrags. Vom Verzicht bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.

    Da ich ungern solche Verträge unterschreibe, habe ich auf eine Klausel zur Stellung eines Nachmieters bestanden. Diese hat sich im Vertrag folgendermaßen niedergeschlagen:

    Zitat

    Der Mieter kann außerordentlich kündigen, wenn er einen akzeptablen Nachmieter stellt.

    Nun würde ich gern vor Ablauf des Kündigungsverzichtes ausziehen und habe meinem Vermieter dies mit dem Verweis auf die Nachmieterklausel mitgeteilt. Parallel habe ich mit der Suche eines Nachmieters begonnen.
    Daraufhin teilte mir mein Vermieter mit, dass er die Wohnung nunmehr verkaufen möchte und seinerseits Käufer sucht. Ich habe ihm daraufhin vorgeschlagen einen Aufhebungsvertrag zu schließen, denn eine freie Wohnung lässt sich besser verkaufen. Auch habe ich angeboten ihn mit Führungen durch die Wohnung zu entlasten. Auf diesen Vorschlag ist er mit dem Vorschlag ist er gar nicht erst eingeganen. Erst auf Nachfrage sagte er, dass er sich nicht gleichzeitig um alles kümmern könnte.

    Meine Nachmietersuche war sehr erfolgreich und ich habe 3 Selbstauskünfte von willigen Nachmietern die mir auch schriftlich bestätigen würden, an meiner Stelle in den Vertrag einzutreten.

    In den kommenden Tagen stehen nun die ersten Besichtigungen von interessierten Käufern an. Ein erneuter Hinweis meinerseits auf unser gültiges Vertragsverhältnis und die Bitte diese Angelegenheit schnellstmöglich zu klären verblieb ohne Ergebnis.

    Ich bin kein Anwalt für Mietrecht, aber meine Recherche hat folgende Fakten ergeben:
    - Bei Stellungen eines Nachmieters hat der Vermieter bis zu 3 Monate Zeit sich für einen zu entscheiden. Lehnt er alle - obwohl solvent und geeignet - ab, kann ich mit Datum des möglichen Einzugs des Nachmieters die Mietzahlungen einstellen und ausziehen.
    - Mietvertrag geht bei Verkauf 1:1 an den neuen Eigentümer über
    - Neuer Eigentümer übernimmt auch Nachmieterklausel mit alles Rechten und Pflichten

    Ich sehe mich im recht und bin unschlüssig, wie ich nun verfahren sollte.
    Soll ich mich quer stellen und auf einen Aufhebungsvertrag bestehen? Die Kaufinteressenten bei der Besichtigung beiläufig auf einen gültigen Mietvertrag und Kündigungssperrfristen hinweisen? Besichtigungen mit Hinweis auf Vertragssituation verweigern?

    Vielen Danke schon mal
    Neospin

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