Beiträge von Neospin

    Hi anonym2,

    da gebe ich Dir recht, aber in diesem konkreten Fall: Vermieter = Vermittler sieht es ein bisschen anders aus. Zitat:

    Punkt 2 dürfte hier der relevante sein.

    Absatz 1 Satz 1 ist:

    Zitat

    1) Wohnungsvermittler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer den Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume nachweist.

    Der Vermieter ist Vermittler, Eigentümer und Vermieter in einer juristischen Peron.

    Gruß
    Neospin

    Nee, in der Wohnung bin ich noch nicht. Habe jetzt 150€ unter Vorbehalt gezahlt und warte bis nach dem Einzug um diese dann zurück zu fordern. Etliche Diskussionen und Verweise auf Paragraph 1 Preisangabeverordnung (immer Gesamtpreise angeben) und Paragraph 2 Abs 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes haben zu keinerlei Einsicht geführt.

    Ich verhalte mich jetzt erstmal ruhig und werde später - je nach Verhalten - entscheiden, wie ich mein Geld zurück bekomme. Die Nachbarn sind informiert, ich stehe nicht allein da.

    Moin,

    in jedem Fall würde ich das dem Vermieter schriftlich anzeigen. Ihn mit Datum darauf hinweisen, dass seine Immobilie durch eindringendes Wasser gefährdet ist und er doch bitte für Abhilfe sorgen möge um Dein Hab und Gut nicht zu gefährden. Tut er nichts, kannst Du wenigstens darauf verweisen.

    Gruß
    Neospin

    Guten Morgen Lurine,

    ich kann den Frust schon verstehen.
    Eurem Vermieter sind aber ebenso die Hände gebunden. Eine Räumungsklage ist das letzte (legale) Mittel um den Nachbarn loszuwerden. Wenn der Vermieter diese bereits erhoben und ordentlich begründet hat, dann ist es nur eine Frage der Zeit. Aber mehr kann der Vermieter nicht tun, wenn er es denn getan hat. Eine Mietminderung lindert vielleicht Euren Schmerz kurzfristig, aber das Kind kann von dem Geld nicht schlafen. Langfristig vergiftet es Euer Mietverhältnis.

    Gruß
    Neospin

    Hallo Kevin,

    dein Bewusstsein für die Umwelt finde ich gut. Oder ist es doch "nur" der Geldbeutel?
    Ich wüsste nicht, dass der VM hier eingreifen muss. Natürlich ist es ärgerlich, aber die Begründung mit der Zirkulationspumpe ist plausibel und richtig. Wobei eine Zirkulationspumpe dann auch wieder Gasverschwendung sein könnte.

    Fazit: ****s as designed. Kein Grund zur Minderung.

    Lustig, dass Wort w o r k s wird zensiert ;)

    Gruß
    Neospin

    Hallo Lurine,

    was erwartet Ihr denn mit dem Druck durch eine Mietkinderung erreichen zu können?
    Mehr als eine Räumungsklage kann der Vermieter nicht tun. Diese Mühlen mahlen aber langsam, so dass ich nicht glaube innerhalb von 2,3 oder 4 Monaten den unliebsamen Nachbarn aus der Wohnung zu bekommen. Ganz zu schweigen vom gestörten Verhältnis eurerseits zum Vermieter. Das bleibt nämlich, auch wenn der laute Nachbarn ausgezogen ist.

    Ich an Eurer Stelle würde erstmal in Erfahrung bringen, ob es tatsächlich eine Räumungsklage gab/gibt.

    Alternative die immer gegeben ist: Fristgerecht kündigen und neue Wohnung suchen.

    Gruß
    Neospin

    Hallo Forum,

    ich habe ein Anliegen zum Thema Nebenkosten.

    Seit 10/2015 wohne ich in einer Wohnung mit Wasser- und Wärmemengenzählern deren Eichung seit 5 Jahren abgelaufen ist.

    Was passiert, wenn ich der Abrechnung deswegen widerspreche? Ich habe mehrere Dinge dazu gefunden. Es gibt Urteile in denen dem Mieter 15% der Verbrauchskosten erstattet wurden.

    Weiterhin hat der Vermieter bzw. die Verwaltung eine der Wasseruhren (an der Waschmaschine) im April ohne mein Wissen tauschen lassen. Leider habe ich mir den Zählerstand nicht notiert. Eine Mitteilungspflicht oder ähnliches gibt es hier nicht, oder?

    Danke für die Mühe.
    Neospin

    Hallo Forum,

    ich habe eine neue Wohnung angemietet und in der Selbstauskunft folgenden Passus unterschrieben:

    Zitat

    Ich / Wir sind bereit eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 150 € zu zahlen

    Im Mietvertrag steht keine solche Klausel und wäre - aus meiner Sicht, zumindest in dieser Höhe - auch unzulässig. Nun habe ich eine Rechnung über diese €150 Euro bekommen. Und das auch noch zzgl. Mehrwertsteuer. Vertragspartner und Rechnungssteller ist Vermieter, also keine Verwaltung oder ähnliches.
    Folgende Fragen dazu:

    - Ist eine solche Bearbeitungsgebühr zulässig?
    - Und dann auch noch zzgl. MwSt, obwohl nie "vereinbart"?
    - Subjektiv: Lieber zahlen und Frieden haben, oder wehren?
    - Ggf. Zahlung unter Vorbehalt und rechtmäßigkeit vom Zahlungsempfänger erklären lassen?

    Danke für die Mühe.

    Gruß
    Neospin

    So ist es. Diesen Begriff habe ich aus einem Text entnommen, und ich dachte, es sei ein Druckfehler und es wüde möglicherweise heißen Vertragsabschluß, deshalb meine Frage ob Vertragsschluß oder Vertragsabschluß.
    Anitari, warum so vorwurfsvoll? Gibt doch keinen Grund hierzu.

    Die Frage des Tages:
    Heißt es: Ein Vertrag wird geschlossen.
    oder
    Heißt es: Ein Vertrag wird abgeschlossen.

    Antwort: Trommelwirbel.....
    Beides bedeutet dasselbe und hat nichts mit dem Ende eines Vertrags zu tun.

    Moin,


    Das stimmt nicht. Die entsprechenden Urteile des BGH beziehen sich auf unzulässige Kündigungsausschlüsse in Formularmietverträgen.
    Hier liegt eine separat ausgehandelte Individualvereinbarung vor, wonach der Vermieter sich an den Renovierungskosten beteiligt und die Mieter dafür X-Jahre in der Wohnung bleiben.

    Solche individuellen Vereinbarungen unterliegen nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB und können somit auch wirksam vereinbart werden.

    da hast Du vollkommen recht. Ein individuell vereinbarter Kündigungsverzicht ist von den 4 Jahren nicht betroffen. Es handelt sich aber schon um einen formularmäßigen Mietvertrag, wenn dieser von der Verwaltung mehr als einmal verwendet wurde.

    A:Nuck
    Überlegt Euch gut, ob Ihr einen solchen Vertrag unterschreiben wollt. Sollte es vor Ende der Laufzeit zum Auszugswunsch kommen, wird es für Euch deutlich teurer als die jetzt bezahlten 1.500 €.

    Zitat von A:Nuck

    Im Mietvertrag steht, dass wir uns verpflichten, 5 Jahre in der Wohnung zu bleiben oder jemanden anderen als Nachmieter finden, falls wir eher ausziehen sollten. Ich denke das Problem ist hierbei unter anderem, dass der Eigentümer unseren organisierten Nachmeiter z.B. gar nicht akzeptieren müsste.


    Das kommt ganz auf die Klausel an. Hier wird zwischen "echter" und "unechter" Nachmieterklausel differenziert.

    Stelle mal die besgaten Klauseln aus dem Vertrag hier ein. Also die mit den 5 Jahren und dem Nachmieter. dann kann man das sicher ganz anders beurteilen.

    Gruß
    Neospin

    Guten Morgen,

    eine Beteiligung an den Kosten steht dem VM frei, denn ihr habt die Wohnung so übernommen und es wird wahrscheinlich auch ein Protokoll dazu existieren.

    Wenn Du mit 5 Jahresvertrag einen Kündigungsverzicht von 5 Jahren meinst, ist dieser unzulässig. Hier sind maximal 4 Jahre erlaubt.

    Du hast nun 2 Möglichkeiten:
    - Den Vertrag unterschreiben und die Klausel bei Auszug für Nichtig erklären lassen
    - Den Vertrag nicht zu unterschrieben und die Kosten allein zu tragen.

    Gruß
    Neospin


    Viele Grüße von Chianti *die froh ist endlich ein Eigenheim zu besitzen*

    Hoffentlich kommst Du irgendwann mal auf die Idee dieses "Eigenheim" zu vermieten und bekommst Mieter mit genau Deinen Ansichten. Unglaublich...
    Wenn Dein Vermieter in die Wohnung will, dann wird er rein kommen. Ob mit oder ohne Deine Zustimmung liegt schulßendlich an Deinem Geldbeutel. Es ist sein Recht - unter Einhaltung der Voraussetzungen - in die Wohnung zu gehen, auch wenn es Dir nicht gefällt.
    Wäre ich Dein Vermieter würde ich mich auch fragen warum Du Dich wehrst. Hast Du etwas zu verbergen?

    Hallo,


    Das reicht auf keinen Fall.

    Du musst die persönliche und wirtschaftliche Eignung der Kandidaten nachweisen und entsprechende Unterlagen besorgen (vom Interessenten; z.B.Gehaltsabrechnung, Schufa-Auskunft).

    Wenn die Kandidaten wirtschaftlich mindestens so gut "dastehn" wie du, hast du gute Karten, aus dem Mietvertrag rauszukommen.

    Viele Grüße,
    anonym2

    Laut meinem Anwalt reicht das. Die Prüfung obliegt dem VM, so seine Aussage dazu.

    Wir alle hier sind Laien was das Thema angeht und berufen uns besten Falls auf Erfahrungen, da finde ich Aussagen wie "Das reicht auf keinen Fall" schon sehr gewagt.

    Wir werden sehen, wie das Ganze ausgeht. Ich bin guter Dinge, denn aus der Klausel geht hervor, dass es ein akzeptabler Nachmieter sein muss und spätestens hier ist der Maßstab nach Treu und Glauben anzulegen.

    Natürlich ist die Situation alles andere als einfach, aber sie ist nun mal so wie sie ist. Selbstauskünfte liegen nach Treu und Glauben vor. Am Ende möchte ich nichts anderes, als eine gütliche Einigung. Eine vermietete Wohnung zu verkaufen ist meist schwerer, als eine freie. Nur habe ich alles getan um den von mir unterschriebenen Vertrag zu erfüllen.

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