Beiträge von fragender1234567890

    Zitat

    um diese Frage zu beantworten, muss man erst einmal wissen, wer den Makler beauftragt hat.


    Ablauf:
    - Interessent kennt aktuellen Mieter(Freund) der Wohnung.
    - Aktueller Mieter bietet Interessenten Besichtigung und Wohnung an.
    - Aktueller Mieter reicht Kontaktdaten des Maklers an Interessent weiter.
    - Es erfolgen: Kontaktaufnahme, eine mündliche Zusage, kein Treffen und die Zusendung des Mietvertrags. Außerdem hält Makler Rücksprache mit Vermieter.
    - Hilft das?

    Vielen Dank für die schnellen Antworten!

    Mal angenommen, ein Immobilienmakler stellt folgendes in Rechnung: die Mitarbeit und Mietvertragserstellung sowie Abwicklung einer Wohnung.

    Die Höhe beträgt "2xKaltmiete".

    Hat ein Immobilienmakler das Recht dazu pauschal eine Gebühr zu verlangen? Auch wenn seine einzige Leistung war, dass er den Mietvertrag zuschickt?

    Wie verhält man sich optimal? Man hat ja Angst, dass man die Wohnung nicht bekommt, wenn man nicht bezahlt. Kann man vielleicht die Rechnung erstmal bezahlen und das Geld nachträglich zurückholen, weil es vielleicht nicht rechtens war?

    Es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte!

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