Hallo,
mir ist bewusst das die Abrechnung für 2015 bis zum 01.01.2017 in meinem Briefkasten sein muss.
Aber auf welche Zahlen will sich der Vermieter stützen wenn er bis heute noch nicht abgelesen hat. Der Abrechnungszeitraum ist ja vom 01.01.15 bis 31.12.15
Heute haben wir mitte April 2016 und es erfolgte keine Ablesung, da ist doch sicher schon ärger im Haus vorprogrammiert für 2015 und 2016
Bianca