Beiträge von kaepetnerfurt
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Ja mit der Agentur meinte ich den Vermieter.
Eventuell etwas inkorrekt.
Und ehrlich gesagt sehe ich es nicht ein die Kosten für ein Einschreiben zu erbringen nur um eine einfache Information zu bekommen. Letzten Endes werde ich so und so Einspruch einlegen. Aber das möchte ich ohne Rechtsquellen nicht tuhen. Sonst bleibt noch eine Zahlung unter Vorbehalt. Aber das möchte ich nach Möglichkeit auch vermeiden. -
Das war bis jetzt leider nicht möglich.
Denn meine Ansprechpartnerin konnte mich nicht zu den Schbearbeiter durchstellen, da er angeblich in einem Meeting wäre.
Eine Nummer habe ich auch nicht bekommen und ich warte bis heute auf einen Rückruf.
Im übrigen ist es auch ein Krampf diese Frau überheupt mak zu erreichen. Die gesamte Agentur verhält sich sehr intransperent.
LG -
Hi Leute,
Seit August letzten Jahres wohne ich in einer WG. Nun wurde mir eine Abrechnung für die Nebenkosten von 2015 zugeschickt, auf welcher nach Personentagen abgerechnet wurden. Die Abrechnung ist größtenteils korrekt
aaaaaaaaber:
-Müllabfuhr
-seperate Müllentsorgung
-Haureinigung
-Reinigung Küche / Bad
-Wasser
-Abwasser/Oberfläche
-und Strom WG
wurden nicht auf dei Anzahl der Personentage (162) sondern auf das ganze Jahr berechnet.Da ich davon ausgehe, dass mein Vermieter hier nach dem Leistungsprinzip abgerechnet hat. Bin ich der Ansicht, dass dies rechtswiedrig ist.
Es ist mir jedoch nicht gelungen die entsprechenden Rechtsquelllen zu finden um ein Wiederspruch glaubwürdig begünden zu können.
Wer kann mir dabei helfen??
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