Danke Berny
Kann man das schriftlich formulieren? Und auf Paragraphen verweisen?
Beiträge von Urban
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Dann darf der Vermieter 3 Jahre seine Abrechnung zu seinen Gunsten korrigieren?
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Das ganze war 2013 gewesen. Der Fehler der unterlaufen ist wurde jetzt 2016 festgestellt.Die damalige Nachzahlung nach der Korrektur würde sofort überwiesen. Das dort ein Zeitraum falsch erfasst und erst jetzt bemerkt würde, sehe ich als Selbstverschuldnis.Ich möchte dieses dem Vermieter nun schriftlich und aussagekräftig mitteilen. Allerdings möchte ich halt vorher wissen ob mein Standpunkt korrekt ist
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Hallo,
folgende Situation ist entstanden
Der Vermieter hat mir eine falsche Nk Abrechnung zukommen lassen. Diese hat er damaligen händisch geändert, wobei er dann aber drei Monate übersehen und nicht erfasst hat.
Die dann neue Abrechnung wurde von mir gezahlt. Jetzt 2016 fordert die Tochter das Geld zurück. Muss ich das zahlen? Ich soll als Nachweis die händisch geänderte Abrechnung nachreichen, da es Ihrem Vater nicht bekannt sei. Der Herr ist mittlerweile 90 Jahre alt und bringt einiges durcheinander. Muss ich das Nachzahlung? Bin ich verpflichtet jetzt diese Korrektur vorzulegen. Es sind 3 Jahre vergangen! Dankeschön im vorraus.
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