Beiträge von Allenie

    Und selbst hattest Du wohl zwei linke Hände...?

    Vielen Dank! Ich hab wie unser Vermieter erst nach der Besichtigung der Treppe in der baugleichen Nachbarwohnung gesehen Wie die Aufhängung eigentlich sein sollt. Und da die Federn nicht auszuhängen war es leider weder mir noch den stärkeren Herren und selbst dem Fachmann nicht möglich die Aufhängung so in den Originalzustand zu bringen.

    Ich gehe davon aus, dass Du die Treppe nicht durch unsachgemässe Handhabung beschädigt hast, oder doch? Wieso zahlt die Versicherung, wenn es kein Verschulden Deinerseits gibt?
    Den vollen Betrag wird der VM sicher nicht verrechnen können, es gilt "Alt für Neu", d.h. es ist hierfür ein Abzug der Rechnung fällig.

    Das die Versicherung überhaupt zahlt hat mich auch gewundert. Die Aufhängung war ziemlich verbogen ,ob die in Ordnung war, als wir vor 5 Jahren eingezogen sind? Vaufmachen, rauf und runter gehen und schließen allein darf sie nicht kaputt gehen ist sie aber . und damit haben wir den Schaden verursacht

    Guten Abend
    Ich bin zwei Wochen vor unserem umzug die Auszugstreppe hinauf zum Speicher um Kisten zu packen, nach getaner Arbeit wollte ich die Leiter wieder nach oben schieben da gab es ein "Bling und nichts ging mehr also hab ich sie wieder runter gelassen ein "Zweites "Bling." Ich habe sofort den Vermieter verständigt, der sich zunächst keinen Reim darauf machen konnte. nach Sichtung des Spezialisten hiezß es Aufhängung kaputt. Erneuerung im Zuge der Renovierung zwei Wochen später . Nervig da ich an meinen Schrank hinter der nun permanent offenen Klappe nicht mehr richtig öffnen konnte aber ok, so kurz vorm Auszug wollten wir auch keinen Ärger und dass der Vermieter alles in einem Aufwasch renovieren wollte war ja nachvollziehbar. Allerdings teilte er uns bei der Übergabe mit, dass wir den Schaden der Versicherung melden sollen. Gesagt getan. Der Vermieter hat darauf hin ohne Absprache die vollen Kosten für eine nagelneue Treppe in Höhe von 1200 Euro von der Kaution einbehalten . Die Versicherung hat unserem mittlerweile ehemaligen Vermieter 700 Euro -den Zeitwert zugesprochen kann er denn och den vollen Betrag von uns verlangen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!