Beiträge von Rainer Zufall 123

    Gute Tag zusammen,

    zunächst möchte ich zu beachten geben, dass ich hier um Hilfe bete, weil ich eben kein voll ausgebildeter Jurist bin und entschuldige mich schon einmal für die ein oder andere fehlgeschlagene Formulierung. :)

    Da ich hier jedoch Meinungen und keinen verbindlichen Rat suche, sollte das im Allgemeinen kein Problem dar stellen denke ich.

    Nun zur Sache:

    Ich bin zum Studienbeginn in eine neue Stadt und in eine neue WG gezogen. Wie das so ist, achtet man in den jungen Jahren nicht auf alles, sondern ist froh eine neue Bleibe gefunden zu haben (hinterher ist man ja immer schlauer).
    Jedenfalls ist es so gelaufen, dass man als Hauptmieter den laufenden Vertrag mit übernommen hat.

    Nun sind wir/ich zum Ende des letzten Monats ausgezogen und haben die Wohnung entsprechend leer und nach unserer Auffassung besenrein übergeben. Dazu muss man sagen, dass die Wohnung generell in keinem guten Zustand ist, es wurde recht günstig vor dem Vertrag irgendwann renoviert. Beispielsweise ist der Boden in allem Zimmern schief, sodass man mit einem Schreibtischstuhl immer Richtung Flur rollt. (Ich vermute) eine vorheriger Türrahmen wurde zugemacht, allerdings haben sich bei den Umrissen Risse in der Wand gebildet.

    Da zwischenzeitig der Eigentümer und somit auch der Verwalter der Wohnung gewechselt hat, entsteht jedoch auf keiner Seite 100% Kenntnis darüber, wie die Wohnung übergeben bzw. wann sie renoviert wurde.

    Wie bereits im Titel geschrieben, hat der Mietvertrag unter dem Paragraphen der Schönheitsreparaturen eine Quotenabgeltungsklausel, womit der ganze Paragraph nach meinem Wissensstand nicht gültig ist nach aktueller Rechtssprechung.

    Jedenfalls war der Verwalter nicht mit dem Zustand zufrieden und hat eine Woche Frist zur Nachbesserung gewährt.

    Nun gibt es einige Punkte bei denen ich mir nicht sicher bin:

    In unserer Version des Mietvertrages ist eine Handschriftliche Mängelliste datiert auf den Tag der Wohnungsübergabe bzw. des Mietbeginnes. Das Datum ist drauf und auch eine Unterschrift (vermutlich einer der damaligen Eigentümer, war eine Firma). Allerdings ist der Zettel in der Mitte abgerissen worden (Inhalt ist vollständig) und wirkt insgesamt doch sehr unprofessionell. Ist so etwas trotzdem gültig/rechtskräftig? Der neue Verwalter sagt, ihm liege eine solche Mängelliste nicht vor.
    Jedenfalls sind einige der dort genannten Mängel (versenkte Tür, lose Abdeckungen der Heizungskörper) auch bei der Wohnungsrückgabe vom Verwalter bemängelt worden.
    Ändert das etwas an dem Zustand in dem wir die Wohnung übergeben sollten? Immerhin scheint die Wohnung damals nicht im Topzustand gewesen zu sein und die Mängel wurden über den Mietzeitraum auch nie beseitigt.
    (Beispielsweise sind auch dreckige Fenster und Fliesen vermerkt).

    Wenn nun eine Tür einen Dreckfleck oder einen Riss hat, wie weit muss ich da nachbessern bzw. muss ich für das nicht beseitigen Aufkommen.

    Ein weiteres Problem ist das Gäste WC. Dieses ist ziemlich verdreckt, was allerdings nach unserer Kenntnis auf einen Konstruktionsfehler zurück zu führen ist. Jedenfalls ist nach einer Reinigung und nicht Benutzung die gleiche Verunreinigung erneut aufgetreten, Ursprung scheint der Abfluss zu sein. Bei meinem Einzug sagte man mir, dass man dies dem Vermieter gemeldet habe und er Bescheid wisse. Nun sagt der aktuelle Verwalter, dass ich die Verunreinigung beseitigen muss.
    Nun ist die Ursache offensichtlich ein Konstruktionsfehler. Sollte ich das WC trotzdem reinigen und mit Fotos dokumentieren, da es bei der nächsten Besichtigung ja schon wieder verdreckt sein könnte.

    Ich entschuldige mich schon einmal für die große Textwand und bedanke mich bei allen, die es bis hier durchgehalten haben und bin auch für jede eurer Meinungen dankbar.

    Liebe Grüße

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