Hallo,
mein Fall kommt, sehr wahrscheinlich, nicht oft vor!
Letzten Monat habe ich mir den Spaß gemacht und habe die Wohnfläche meiner Mietswohnung gemessen. Es kamen 55qm raus. Ich habe daraufhin im Mietvertrag geschaut und siehe da, es stehen 45qm. Ich muss dazu sagen, dass ich keine Schrägen habe. Jetzt hat ein Anwalt den Vormund übernommen und führt die Geschäfte des Vermieters. Die vom Anwalt beauftragte Wohnungsverwaltung will hier eine Besichtigung machen und (Das haben die Nachbarn bereits bestätigt) neue Mietverträge ausstellen. Jetzt Frage ich mich was mit meinem rechtswirksamen Mietvertrag ist und ob ich jetzt mehr Miete zahlen muss weil der Vermieter eine geringere Wohnfläche im Mietvertrag angegeben hat. Ich habe mit dem vorgehenden Mieter gesprochen und er hat mir bestätigt, dass in seinem alten Mietvertrag 55qm stehen. Offensichtlich hat sich der Vermieter bei der Erstellung des Mietvertrags verschrieben.
Kann mir jemand einen Rat geben?
Vielen Dank schon mal!