Beiträge von Lida

    Hallo Berny,
    über einen Mieterverein hole ich mir nun eine Rechtsberatung.
    1. Empfehlung nach Schilderung war:
    Sofort den Vorbehalt einer Mietminderung schriftlich beim Vermieter äußern, damit wenigstens auf das heutige Datum zurückgegriffen werden kann. Über Höhe der Mietminderung und zu wann tatsächlich gemindert wird, kann später Bezug genommen werden und das besser nach Rücksprache mit Fachkundigen. Eine rückwirkende Mietminderung sieht kritisch aus, persönliches Pech..., aber Konkretes ist in Klärung.
    Viele Grüße

    Hallo zusammen,

    folgendes Thema bringe ich mit:

    Befristeter Mietvertrag auf 1 Jahr in einer Eigentumswohnung.
    Toller Mietgegenstand, all incl. Miete von 770€, faire Vermieterin und eine Verwaltung, die gut mitarbeitet.
    Gutes Verhältnis zur Vermieterin.

    Einzug: September 2015; Auszug: 31.8.2016
    Vertragsabschluss: Juli 2015, Wohnungszustand: super!

    Problem:
    Mitte-Ende August 2015 kam es im Haus, 2 OG über meiner Wohnung, zu einem Rohrbruch, weshalb bis ins das 1. OG Wasser an den Wänden runterlief. Ein Wasserschaden, der von der Versicherung bezahlt wird.

    Einzug am 1.9.:
    Vorgefunden habe ich 3 Trocknungsgeräte auf einer Fläche von 20qm und vorerst dauerhaft Temperaturen von 40-50°C, ob in Küche, Flur oder Bad, und ca. 30°C im Schlafzimmer. Das habe ich meiner Vermietung nach einer Woche und Messung/Fotoversand der Temperaturanzeige per E-Mail mitgeteilt mit der Bitte der Verwaltung und Versicherung eine Mietminderung aufzugeben, da der Zustand heftig war.

    Ich zahle die Miete zu 100% seit Einzug, auch wenn es bis 20.9. fast unwohnbar war, wegen erhöhter Temperaturen. Meine Vermieterin bestärkt mich in meinem Wunsch eine Mietminderung durchzusetzen und teilt der Versicherung (über Verwaltung) diese dringliche Bitte häufiger mit (auch auf meine Nachfrage hin).

    Die Reparaturen erfordern: 3x Sichtung der Wohnung durch verschiedenen Firmen, um die günstigste auszuwählen, erste Arbeiten, dann Rückzug der Firmen, weil Versicherung sich für andere entscheidet, verschiedenste Termine zur Sichtung/Klärung von Fliesenfarben oder sonstiger Dinge, zu denen ich nichts entscheide, denn mir gehört die Wohnung nicht.
    Meine Vermieterin freute sich über meine Unterstützung vor Ort, denn sie wohnt über 2h Autofahrt entfernt und möchte daher nicht für 5-Minuten-Termine anreisen. Verständlich, aber zu meinen Lasten.
    Info: Ich arbeite Vollzeit, zwar mit Gleitzeit, aber habe durch die Termine ein Minus in meinem Arbeitszeitkonto vorzuweisen.
    Erste Reparaturen erfolgen im Dezember, dann Ende Januar, dann März und erfordern immer meine Anwesenheit, zu meinem Ärger - mittlerweile. Wobei: Meine Vermieterin ist für einen langen Termin einmal gekommen und hat mich abgelöst, damit ich arbeiten gehen kann.

    Stand heute (März 2016): 70% der Reparaturen sind erledigt.

    Nächstes Problem: Das Bad hat immer noch Löcher in der Wand und Löcher im Boden, (teils mit Plastik Folie wg. Duschwasser abgedeckt) und meine Vermieterin ist mit dem (gemauschelten) Versuch, eine andere Fliesenfarbe als die dortige zu nutzen, nicht einverstanden. Die Kommunikation erfolgt nun endlich nicht mehr über mich.
    Fakt: Durch diese vermeindlichen Sonderwünsche der Eigentümerin verlängert sich das Ende der Reparturen.
    Folge: Die Versicherung zahlt und prüft die Mietminderung erst nach vollständigen Reparaturen.

    Auf dringliche Nachfrage wird mir nun ein Teil der Mietminderung vorab bezahlt. Angekündigt wurden: 360€. Die Höhe habe ich belächelt, aber vorab nicht kommentiert, weil es eine Teilzahlung sein soll.

    Da ich nach 3 Wochen nach Ankündigung (nun mittlerweile 6 Monate nach Schaden) noch kein Geld erhalten habe, fing ich an zu grübeln, was meine Recht hier sind. Meine Nettigkeit und die stetigen Bemühungen meiner tatsächlich netten Vermietung haben mich bisher davon abgehalten mich damit zu beschäftigen.

    Letzte Info: Keine Rechtsschutzversicherung, keine Mietvereinsmitgliedschaft.

    Frage: Was empfehlt ihr mir, natürlich unverbindlich? An wen kann ich mich für so etwas wenden, außer gleich zum Anwalt? Würdet ihr jetzt noch eine erste Mietminderung ansetzen, da die Schäden noch nicht 100% repariert sind?

    Ich danke für eure Einschätzung und wünsche einen schönen Abend! Und sorry für den ganzen Text, aber die Historie muss dabei sein ;)

    Viele Grüße
    Lida

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