Beiträge von Foti

    Liebe Nutzer,

    ich habe folgenden Sachverhalt, bei dem ich mir nicht ganz sicher bin, wie vorzugehen ist:

    Vermieter V bietet Mieter M ab Januar eine Garage zum monatlichen Mietpreis von X € an, wobei V mit M vereinbart, dass er im ersten Monat die Garage kostenfrei ausprobieren kann. V schickt M auch schon einen unterschriebenen Mietvertrag mit der Bitte zu, diesen auch zu unterschreiben und ein Exemplar zurückzusenden.
    M ist mit der Garage aber nicht zufrieden und teilt V per Email mit, dass er die Garage nicht haben möchte, was auch von V per Email bestätigt wird.

    Am Ende des Jahres schickt V einen Brief an M mit der Aufforderung die Miete für die Monate ab der Nutzung zu entrichten, also 12 x X € (die mündliche Verabredung, dass der erste Monat ein Probemonat ist, kommt nicht zur Erwähnung). Mieter M hat V nie den unterschriebenen Vertrag zurückgesendet, bemerkt aber aufgrund des Schreibens von V, dass er noch immer den Schlüssel zur Garage besitzt und somit theoretisch die ganzen 12 Monate die Garage hätte nutzen können. Die Schlüsselrückgabe ist nicht erfolgt, weil M mit einem Mitarbeiter von V ausgemacht hatte, dass der Schlüssel von V abgeholt wird, wenn V das nächste Mal am Ort der Vermietung ist, was wohl V aber auch vergessen hat.

    Fraglich ist jetzt, ob der Mieter M die komplette Miete nachzuzahlen hat, weil er ja den Schlüssel zur Garage die ganze Zeit hatte und somit theoretisch jederzeit über die Garage verfügen konnte. In wie weit spielt der Aspekt mit rein, dass V mit einem Mitarbeiter von M ausgemacht hatte, dass der Schlüssel abgeholt werden sollte, dies aber offensichtlich von beiden Seiten in Vergessenheit geraten ist!?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!
    Foti

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