Beiträge von Daniel1905

    Zitat

    Hm, was sagt der Vermieter denn, wann das gemacht wurde? Die 'weißen' Platten haetten niemals 40 Jahre im Bad gehalten.

    Zitat

    Skeptisch macht mich nur etwas, das das angeblich seit den 70er Jahren so gewesen sein soll?

    Wie gesagt, es sieht so aus als sei das der Originalzustand und vom Vermieter habe ich auch keine anders lautenden Informationen gehört.
    Die Wohnung wurde wohl meistens als Zweitwohnung genutzt bzw. wurde die Dusche selten bzw. garnicht von den Mietern genutzt; wobei bei meinem Einzug über der Dusche und an der Schnittkante bereits leichte Ablösungserscheinungen des Gipses erkennbar waren.

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Zur Bausubstanz:

    Es wurden normale Gipskartonplatten verwendet (nicht die feuchtigkeitsbeständigen (grün)).
    Die Platten wurden einfach mit Gips verputzt ohne Imprägnierung (auch direkt über der Dusche, die unter der Dachschräge steht; bereits einige Tage nach Einzug hat sich der Gips an dieser Stelle abgelöst, nachdem er ein paarmal nass geworden ist).
    An den Schnittkanten der Platten wurde auf den Einsatz eines Abdichtbandes verzichtet (der Putz beginnt vor allem an den Schnittkanten zu bröckeln).

    Zu meinem Verhalten:

    Ich dusche grundsätzlich bei weit geöffnetem Dachfenster und lasse auch noch nach dem Duschen das Fenster geöffnet bis sich der Dampf verzogen hat.

    Liegt das Problem unter den geschilderten Gesichtspunkten an der Bausubstanz oder liegt ein Fehlverhalten meinerseits vor?

    Hallo,

    zu folgendem Fall würde mich eure Einschätzung interessieren:

    "

    Die Decke im Bad von Mieter A besteht aus Gipskartonplatten (Dachschräge).
    Im Verlauf der Zeit (und durch Einwirkung der Feuchtigkeit) ist an einigen Stellen die Gipsbeschichtung der Gipskartonplatten weggebröckelt.
    Nach dem der Vermieter B vom Zustand der Decke Kenntnis erlangt hat, hat B den A darüber informiert, dass A bei Auszug des A anteilig die Kosten für die Instandsetzung der Decke übernehmen muss.

    "

    Was mich nun interessieren würde:

    Ist Gipskarton (rechtlich gesehen) ein geeigneter Baustoff in Bädern?
    Ist der Mieter verpflichtet die Kosten zu übernehmen (oder liegt dies in der Verantwortung des Vermieters, da der gewählte Baustoff nicht dem bestimmten Zweck entspricht)?

    Ich freue mich auf eure Antworten.

    Viele Grüße

    Daniel

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