Beiträge von Summerfeeling

    off topic:

    Claudi88
    Du merkst es höchstwahrscheinlich nicht, wie du im Forum rüberkommst. Vielleicht liest du dir deine verschiedenen Beiträge
    in aller Ruhe nochmal alle durch. Ich kann mit deiner Art zu kommunizieren wenig anfangen, auch deshalb, weil du leider mit deinen Aussagen oft nicht richtig bzw. nur bedingt richtig liegst.

    Ich bin selbst "nur" Mieterin, finde es aber sehr hilfreich, dass sich im Forum auch Vermieter zu Wort melden. Es gibt nicht nur die lieben, netten Mieter und die ach so bösen Vermieter...

    Sollte die Zahl 88 in deinem Nicknamen das Geburtsjahr darstellen, dann habe ich wenigstens die Hoffnung, dass du noch viel im Leben dazulernen kannst.

    Ja Leipziger, die Erhöhung wurde durch den Mietspiegel begründet.

    Folgende Einstufungen gibt es beispielsweise:

    1978 - 1988
    1989 - 1996
    1997 - 2004
    usw.

    Mit Baujahr 1996 wäre der Grundpreis für die Nettomiete pro m² und Monat bei 10,76 €, bei Baujahr 2000 bereits bei 11,11 €

    Nachdem aber sowieso nur um 15 % erhöht werden darf, passen 10,34 € pro m², auf die die Miete steigen soll.

    Hallo,

    ich frage stellvertretend für eine andere Person. Dieser flatterte gestern ein Erhöhungsschreiben ins Haus, in dem der Vermieter um Zustimmung zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Miete bittet. Untermalt wurde sein Begehren mit den Mietspiegel der Stadt.

    Die Person bezahlt derzeit für 56 qm eine recht niedrige Miete in Höhe von 500 € (für die Lage echt günstig) plus Nebenkosten.

    In der Region darf die Miete um bis zu 15 % erhöht werden, das wären demnach 75 € bzw. 10,34 €/pro m²

    In dem Vermieterschreiben entdeckte die Person allerdings einen einzigen Fehler, das Baujahr ist falsch angegeben, anstatt Jahr 2000 steht dort 1996.

    Ist die Mieterhöhung dadurch ungültig?

    Liebe Grüße, Samtpfote

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