Beiträge von trudylein

    Die Frage bezog sich eher auf die Tatsache, ob die Abrechnung an sich überhaupt korrekt ist, wenn der Sicherheitseinbehalt, den ich zuvor überwiesen hatte nicht darin aufgeführt wird. Dass die Abrechnung an sich rechtzeitig angekommen ist, ist mir klar. Die Frage ist, ob die Abrechnung formell korrekt ist, falls dies nicht der Fall ist, habe ich ja keine formell korrekte Abrechnung innerhalb der Frist erhalten.

    Ich habe meine alte Wohnung zum 1.10.2009 gekündigt. Mir wurde nun die Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 01/09-09/09 mit Poststempel 23.12.2010 zugeschickt (Restforderung: 110Euro) . Hierbei liegt nun ein formaler Fehler vor: Mein ehemaliger Vermieter (eine große Versicherungskammer im süddeutschen Raum) hat nicht meinen Sicherheitszahlung in Höhe von 130,- Euro, die von meiner Kaution einbehalten wurde berücksichtigt.
    Ich habe nun vor, meinen Vermieter per Brief auf diesen Fehler hinzuweisen. Meine Frage: Da mir ja nun nicht innerhalb der Jahresfrist eine korrekte Abrechnung zugeschickt wurde (die Vorauszahlung fehlt ja) kann ich doch eigentlich die komplette Sicherheitszahlung inkl. Zinsen einfordern, oder? Oder gilt der Sicherheitseinbehalt hierbei nicht als Vorauszahlung und muss somit gesondert abgerechnet werden, weshalb die Abrechnung dann doch korrekt ist? Oder ist es vielleicht ein so geringer Fehler, dass der Vermieter diesen noch ausbessern darf?

    Bitte versteht mich nicht falsch: Ich bin durchaus gewillt, durch mich verursachte Kosten zu begleichen, die Hausverwaltung der Versicherung ist jedoch so dermaßen unfähig und ich habe bereits ziemlich viel Blödsinn in der Vergangenheit mitgemacht...

    Vielen Dank

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